Bei der energetischen Gebäudesanierung ist es grundsätzlich ratsam, sich von einer Energieeffizienzexpertin oder einem Energieeffizienzexperten ganzheitlich beraten zu lassen, da sich die möglichen Maßnahmen als sehr umfangreich darstellen können. Eine energetische Sanierung der Gebäudehülle betrifft die Bauteile, die das beheizte Gebäudevolumen von der Außenluft oder nicht beheizten Bereichen eines Gebäudes abgrenzen, also die Bauteile, über die Heizwärme von innen nach außen transportiert wird. Je besser die Gebäudehülle gedämmt ist, desto geringer sind der Heizwärmebedarf und in der Folge auch die Heizkosten. Die wesentlichen Bauteile der Gebäudehülle umfassen die Außenwände, die Dachflächen bzw. die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke oder die Bodenplatte sowie die Flächen der Fenster und Außentüren. Bei der Sanierung sind Dreifach-Wärmeschutzverglasungen Stand der Technik. Für alle anderen Bauteile stehen je nach Einsatzort unterschiedlichste Dämmstoffe wie Platten aus Polystyrol oder Polyurethan, Mineralwolle, Holzweichfaserplatten und Schaumglas zur Verfügung, die sich in ihren Produkteigenschaften unterscheiden und alle Vor- und Nachteile aufweisen. Architekt*innen, Fachplaner*innen oder Energieberater*innen beraten bei der Wahl und planen anschließend die korrekte Auslegung.
Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen werden seit dem 01. November 2020 durch das neue Gebäudeenergiegesetz geregelt, welches u.a. die alte Energieeinsparverordnung abgelöst hat. Hier werden die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Gebäudehülle und die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes definiert. Als Orientierung für die Mindestanforderungen an die Gebäudehülle dient Anlage 2 des GEG mit den dort aufgezeigten U-Werte für Außenbauteile. Das Anforderungsniveau unterscheidet sich bei Nichtwohngebäuden vor allem durch die Nutzung:
Bei der energetischen Bilanzierung werden die U-Werte der Außenbauteile in Gruppen zusammengefasst. Es werden Anforderungen an den mittleren U-Wert für opake Bauteile sowie transparente Bauteile und hier zusätzlich für Vorhangfassaden sowie Lichtbänder und Lichtkuppeln gesondert gestellt. Dies ermöglicht eine gewisse Flexibilität bei der Ausgestaltung der U-Werte.
Bei Nichtwohngebäuden gibt es eine Vielzahl an energetischen Sanierungsmöglichkeiten für die Gebäudehülle. Die Art der Sanierung und die möglichen Dämmstoffe und Konstruktionen, die hier eingeplant werden können, hängen primär vom Gebäudebestand, der Nutzung und dem gewünschten energetischen Niveau ab. Bei bislang ungedämmten oder nur geringfügig gedämmten Flachdächern bietet es sich an, spätestens im Rahmen der Erneuerung der Abdichtung eine Gefälledämmung aus Schaumglas, Polyurethanschaumplatten oder Platten aus expandiertem oder extrudiertem Polystyrol aufzubringen. Für einen U-Wert von 0,5 W/m²K sind hier etwa 8 cm Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK erforderlich, ein U-Wert von 0,28 W/m²K erfordert etwa 14 cm. Bei Produktionshallen könnten alte Wandverkleidungen und Dacheindeckungen gegen gedämmte Sandwichpaneele ausgetauscht werden.
Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Industrie haben laut DENA Gebäudereport 2022 einen Anteil von 29 % am gesamten Endenergieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser. Mehr als 60 % der beheizten Nichtwohngebäude wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet und knapp 86 % noch vor der ersten Energieeinsparverordnung. Aufgrund der sehr geringen Sanierungsquote weist ein Großteil dieser Gebäude einen unzureichenden Wärmeschutz der Gebäudehülle und somit eine geringe Energieeffizienz auf. Neben der Effizienz des Wärmeerzeugers und der Wärmeverteilung wird dieser Energieverbrauch maßgeblich von den Wärmeverlusten über die Außenbauteile sowie durch die Lüftungswärmeverluste bestimmt. Durch eine energetische Sanierung der Gebäudehülle lassen sich erhebliche Energieeinsparungen und eine deutliche Reduktion der CO2-Emissionen erreichen.
Name der Förderung | Was wird gefördert? | Wie viel Förderung kann ich bekommen? |
BEG – Effizienzhausförderung (Sanierung) |
Sanierungen auf einen effizienten Gebäudezustand Kredit mit Tilgungszuschuss und Zinsvorteil EE-Klasse oder NH-Klasse mit zusätzlichen Anforderungen Besonders ineffiziente Gebäude können eine Zusatzförderung bekommen – „Worst-Performing-Building-Bonus“ (WPB) Im Rahmen einer „seriellen Sanierung“ zum EFH 55 oder 40 kann der SerSan-Bonus beantragt werden |
Je nach Effizienz: 5 bis 20 % Tilgungszuschuss + max. 15 % Zinsvorteil + EE- und NH-Klasse: 5 % + WPB-Bonus: 10 %* + SerSan-Bonus: 15 %* *WPB- und SerSan-Bonus zusammen max. 20 % |
BEG – Einzelmaßnahmen |
Energiespar-Maßnahmen bzgl. 1. Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) 2. Heizungsanlagen (z.B. Wärmepumpe, Biomasse, Brennstoffzelle) 3. Anschluss an Wärmenetz 4. Sonstiger Anlagentechnik (Lüftung, Beleuchtung, SmartHome, …) 5. Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, etc.) 6. Energetische Baubegleitung 7. Notw. Umfeldmaßnahmen (Gerüst, Maler, Heizkörper, etc.) |
Variiert nach Art der Maßnahme; für alle Arten außer für Heizungsanlagen + 5 %, wenn Teil eines „Sanierungsfahrplans“: 1. 15 % 2. 10 – 25 % 3. 25 – 30 % nach Gebäudenetz oder Wärmenetz 4. 15 % 5. 15 % 6. 50 % 7. Fördersatz der jeweiligen Hauptmaßnahme |
Für die Sanierung von Wohngebäuden bieten die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechende Förderprogramme an. Diese Programme zielen grundsätzlich darauf ab, eine energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, die den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard übererfüllen, entsprechend zu honorieren. Einerseits werden so die energiebedingten Betriebskosten des Gebäudes weiter reduziert und andererseits amortisieren sich die Mehrkosten durch die zusätzlichen Maßnahmen wie z.B. höhere Dämmstoffstärken oder eine effizientere Anlagentechnik durch einen Zuschuss schneller. Einerseits besteht die Möglichkeit der Förderung einer Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus und andererseits lassen sich auch lediglich Einzelmaßnahmen fördern. Für beide Varianten kann dann entweder ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss oder aber nur ein Zuschuss beantragt werden.
Sanierungsförderung Wohngebäude | ||
Art der Maßnahme | Art der Förderung | Förderprogramm |
Komplettsanierung zu KfW-Effizienzhaus | Kredit mit Tilgungszuschuss | KfW: Programm 261 |
Komplettsanierung zu KfW-Effizienzhaus | Zuschuss | KfW: Programm 461 |
Einzelmaßnahmen | Kredit mit Tilgungszuschuss | KfW: Programm 262 |
Einzelmaßnahmen | Zuschuss | BAFA |