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Gebäudehülle

Bei der energetischen Gebäudesanierung ist es grundsätzlich ratsam, sich von einer Energieeffizienzexpertin oder einem Energieeffizienzexperten ganzheitlich beraten zu lassen, da sich die möglichen Maßnahmen als sehr umfangreich darstellen können. Eine energetische Sanierung der Gebäudehülle betrifft die Bauteile, die das beheizte Gebäudevolumen von der Außenluft oder nicht beheizten Bereichen eines Gebäudes abgrenzen, also die Bauteile, über die Heizwärme von innen nach außen transportiert wird. Je besser die Gebäudehülle gedämmt ist, desto geringer sind der Heizwärmebedarf und in der Folge auch die Heizkosten. Die wesentlichen Bauteile der Gebäudehülle umfassen die Außenwände, die Dachflächen bzw. die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke oder die Bodenplatte sowie die Flächen der Fenster und Außentüren. Bei der Sanierung sind Dreifach-Wärmeschutzverglasungen Stand der Technik. Für alle anderen Bauteile stehen je nach Einsatzort unterschiedlichste Dämmstoffe wie Platten aus Polystyrol oder Polyurethan, Mineralwolle, Holzweichfaserplatten und Schaumglas zur Verfügung, die sich in ihren Produkteigenschaften unterscheiden und alle Vor- und Nachteile aufweisen. Architekt*innen, Fachplaner*innen oder Energieberater*innen beraten bei der Wahl und planen anschließend die korrekte Auslegung.

Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen werden seit dem 01. November 2020 durch das neue Gebäudeenergiegesetz geregelt, welches u.a. die alte Energieeinsparverordnung abgelöst hat. Hier werden die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Gebäudehülle und die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes definiert. Als Orientierung für die Mindestanforderungen an die Gebäudehülle dient Anlage 2 des GEG mit den dort aufgezeigten U-Werte für Außenbauteile. Das Anforderungsniveau unterscheidet sich bei Nichtwohngebäuden vor allem durch die Nutzung:

  • wohnähnlich mit überwiegend > 19 °C Raumtemperatur (Verwaltungs- oder Bürogebäuden sowie Pflegeeinrichtungen und Beherbergungsstätten)
  • niedrigbeheizt mit Raumlufttemperaturen zwischen 12 und 19 °C (Produktions- oder Werkhallen)

Bei der energetischen Bilanzierung werden die U-Werte der Außenbauteile in Gruppen zusammengefasst. Es werden Anforderungen an den mittleren U-Wert für opake Bauteile sowie transparente Bauteile und hier zusätzlich für Vorhangfassaden sowie Lichtbänder und Lichtkuppeln gesondert gestellt. Dies ermöglicht eine gewisse Flexibilität bei der Ausgestaltung der U-Werte.

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Bei Nichtwohngebäuden gibt es eine Vielzahl an energetischen Sanierungsmöglichkeiten für die Gebäudehülle. Die Art der Sanierung und die möglichen Dämmstoffe und Konstruktionen, die hier eingeplant werden können, hängen primär vom Gebäudebestand, der Nutzung und dem gewünschten energetischen Niveau ab. Bei bislang ungedämmten oder nur geringfügig gedämmten Flachdächern bietet es sich an, spätestens im Rahmen der Erneuerung der Abdichtung eine Gefälledämmung aus Schaumglas, Polyurethanschaumplatten oder Platten aus expandiertem oder extrudiertem Polystyrol aufzubringen. Für einen U-Wert von 0,5 W/m²K sind hier etwa 8 cm Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK erforderlich, ein U-Wert von 0,28 W/m²K erfordert etwa 14 cm. Bei Produktionshallen könnten alte Wandverkleidungen und Dacheindeckungen gegen gedämmte Sandwichpaneele ausgetauscht werden.

Warum ist das Thema klimaschutzrelevant?

Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Industrie haben laut DENA Gebäudereport 2022 einen Anteil von 29 % am gesamten Endenergieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser. Mehr als 60 % der beheizten Nichtwohngebäude wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet und knapp 86 % noch vor der ersten Energieeinsparverordnung. Aufgrund der sehr geringen Sanierungsquote weist ein Großteil dieser Gebäude einen unzureichenden Wärmeschutz der Gebäudehülle und somit eine geringe Energieeffizienz auf. Neben der Effizienz des Wärmeerzeugers und der Wärmeverteilung wird dieser Energieverbrauch maßgeblich von den Wärmeverlusten über die Außenbauteile sowie durch die Lüftungswärmeverluste bestimmt. Durch eine energetische Sanierung der Gebäudehülle lassen sich erhebliche Energieeinsparungen und eine deutliche Reduktion der CO2-Emissionen erreichen.

Fördermöglichkeiten

Name der Förderung Was wird gefördert? Wie viel Förderung kann ich bekommen?
BEG – Effizienzhausförderung
(Sanierung)

Sanierungen auf einen effizienten Gebäudezustand

Kredit mit Tilgungszuschuss und Zinsvorteil

EE-Klasse oder NH-Klasse mit zusätzlichen Anforderungen

Besonders ineffiziente Gebäude können eine Zusatzförderung bekommen – „Worst-Performing-Building-Bonus“ (WPB)

Im Rahmen einer „seriellen Sanierung“ zum EFH 55 oder 40 kann der SerSan-Bonus beantragt werden

Je nach Effizienz: 5 bis 20 % Tilgungszuschuss

+ max. 15 % Zinsvorteil

+ EE- und NH-Klasse: 5 %

+ WPB-Bonus: 10 %*

+ SerSan-Bonus: 15 %*

*WPB- und SerSan-Bonus zusammen max. 20 %

BEG – Einzelmaßnahmen

Energiespar-Maßnahmen bzgl.

1. Gebäudehülle (Dämmung, Fenster)

2. Heizungsanlagen (z.B. Wärmepumpe, Biomasse, Brennstoffzelle)

3. Anschluss an Wärmenetz

4. Sonstiger Anlagentechnik (Lüftung, Beleuchtung, SmartHome, …)

5. Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, etc.)

6. Energetische Baubegleitung

7. Notw. Umfeldmaßnahmen (Gerüst, Maler, Heizkörper, etc.)

Variiert nach Art der Maßnahme; für alle Arten außer für Heizungsanlagen + 5 %, wenn Teil eines „Sanierungsfahrplans“:

1. 15 %

2. 10 – 25 %
+ 10 % bei Austausch eines Ölkessels, Gas- (mind. 20 Jahre alt), Kohle und Nachtspeicherheizungen
+ 5 % für Einbau Wärmepumpe
20 – 30 % je Biomassenanteil

3. 25 – 30 % nach Gebäudenetz oder Wärmenetz

4. 15 %

5. 15 %

6. 50 %

7. Fördersatz der jeweiligen Hauptmaßnahme

Für die Sanierung von Wohngebäuden bieten die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechende Förderprogramme an. Diese Programme zielen grundsätzlich darauf ab, eine energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, die den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard übererfüllen, entsprechend zu honorieren. Einerseits werden so die energiebedingten Betriebskosten des Gebäudes weiter reduziert und andererseits amortisieren sich die Mehrkosten durch die zusätzlichen Maßnahmen wie z.B. höhere Dämmstoffstärken oder eine effizientere Anlagentechnik durch einen Zuschuss schneller. Einerseits besteht die Möglichkeit der Förderung einer Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus und andererseits lassen sich auch lediglich Einzelmaßnahmen fördern. Für beide Varianten kann dann entweder ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss oder aber nur ein Zuschuss beantragt werden.

Sanierungsförderung Wohngebäude
Art der Maßnahme Art der Förderung Förderprogramm
Komplettsanierung zu KfW-Effizienzhaus Kredit mit Tilgungszuschuss KfW: Programm 261
Komplettsanierung zu KfW-Effizienzhaus Zuschuss KfW: Programm 461
Einzelmaßnahmen Kredit mit Tilgungszuschuss KfW: Programm 262
Einzelmaßnahmen Zuschuss BAFA

Komplettsanierung

Bei der Komplettsanierung liegen die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit bei 120.000 € bzw. 150.000 €, wenn zusätzlich eine EE- oder NH-Klasse erreicht werden. Bei der EE-Klasse muss der Energiebedarf für die Erzeugung von Wärme zu mindestens 55 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Eine NH-Klasse wird erreicht, wenn das Gebäude das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ von einer akkreditierten Prüfstelle erhält. Bei Erreichen einer der beiden Klassen, wird ein Bonus von 5 % auf den Zuschuss des entsprechenden Effizienzhauses gewährt. Die Förderung für die NH-Klasse und die EE-Klasse ist nicht kombinierbar. Die Höhe des Zuschusses pro Wohneinheit, egal ob als Tilgungszuschuss innerhalb eines Kredites der KfW oder als reiner Zuschuss, ist abhängig von der Effizienzhausstufe und der maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit (WE).

Sanierungsförderung Wohngebäude: Komplettsanierung

Effizienzhausstufe

Fördersatz

max. Zuschuss pro WE

Effizienzhausstufe

Fördersatz

max. Zuschuss pro WE

EH Denkmal

25,0 %

30.000 €

EH Denkmal (EE/NH)

30,0 %

45.000 €

EH 100

27,5 %

33.000 €

EH 100 (EE/NH)

32,5 %

48.750 €

EH 85

30,0 %

36.000 €

EH 85 (EE/NH)

35,0 %

52.500 €

EH 70

35,0 %

42.000 €

EH 70 (EE/NH)

40,0 %

60.000 €

EH 55

40,0 %

48.000 €

EH 55 (EE/NH)

45,0 %

67.500 €

EH 40

45,0 %

54.000 €

EH 40 (EE/NH)

50,0 %

75.000 €

 

Zusätzlich kann die energetische Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus liegt bei Ein- und Zweifamilienhäusern bei 10.000 €, bei Mehrfamilienhäusern mit 3 Wohneinheiten oder mehr bei 4.000 € pro Wohneinheit, maximal jedoch bei 40.000 € pro Zuwendungsbescheid. Die Baubegleitung ist zudem verpflichtend für die Beantragung einer Förderung zu einem Effizienzgebäude.

Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen werden mit einem Fördersatz von 20 % bezogen auf die förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden liegt bei 1.000 € pro m² Nettogrundfläche (NGF), was einem maximal möglichen Zuschuss von 200 € pro m² Nettogrundfläche (NGF) entspricht. Die Antragstellung erfolgt über das BAFA.

Bei Einzelmaßnahmen werden ebenfalls 50 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss auf die förderfähigen Kosten gewährt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 5 € pro m² Nettogrundfläche, maximal jedoch bei 20.000 € pro Vorhaben.

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Donnerstags: 13 bis 18 Uhr (ab 16 Uhr nur telefonische Beratung)

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