Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden ergeben sich bezüglich der Anlagentechnik häufig zunächst einige Fragen:
Der Wärmebedarf eines Gebäudes, verbunden mit der Höhe der erforderlichen Vorlauftemperatur, kann Aufschluss darüber geben, welche Wärmeerzeuger sich anbieten würden. Nah-/Fernwärmenetze können je nach Auslegung auch hohe Vorlauftemperaturen bereitstellen. Die Wärme wird dabei überwiegend mittels Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erzeugt. Diese werden zunehmend um regenerative Energiequellen ergänzt (zum Beispiel durch Biogas- und Solarthermieanlagen). Ebenso eignen sich Biomassekessel besonders für höhere Wärmebedarfe und können unter anderem mit Pellets, Scheitholz und Hackschnitzeln beschickt werden. Wenn das Erwärmen des Gebäudes aufgrund einer guten Dämmung der Gebäudehülle mit niedrigen Vorlauf-/Rücklauftemperaturen zu realisieren ist, bestenfalls über eine Fußbodenheizung, dann bietet sich eine Wärmepumpe als Wärmeerzeuger an. Insbesondere in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, die den anfallenden Strombedarf der Wärmepumpe deckt, ist sie eine klimafreundliche Technologie. Es gibt Wärmepumpen in verschiedenen Ausführungen (beispielsweise Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen). Neben der Stromerzeugung kann die Energie der Sonne durch Solarthermieanlagen auch direkt in Wärme umgewandelt und zur Erwärmung des Trinkwassers und zum Teil auch zur Unterstützung der Heizung genutzt werden. Neben dem Wärmebedarf des Gebäudes ist auch die praktische Umsetzbarkeit der Anlagentechnik zu prüfen. So muss für die Lagerung von Pellets ausreichend Platz zur Verfügung stehen. Wenn beispielsweise eine alte Öl-Heizung samt ihren Öltanks durch eine Pellet-Anlage ersetzt wird, sollte dies platzmäßig unproblematisch sein. Auch bei Solaranlagen muss zunächst festgestellt werden, welche Ausrichtung und Neigung die Dachflächen haben und ob gegebenenfalls Verschattungen den Ertrag der Anlagen beeinträchtigen. Die Sanierung eines Gebäudes muss nicht zwangsläufig mit dem Austausch der Anlagentechnik verbunden sein. Die bestehende Anlagentechnik kann häufig optimiert werden. Der Austausch alter Heizkörper und der Einbau einer Flächenheizung lohnt sich. Der Austausch alter Heizungspumpen, der Einbau neuer Thermostatventile und der hydraulische Abgleich sind ebenfalls sinnvolle Maßnahmen, die für eine effizientere Wärmeverteilung sorgen.
Der Gebäudebereich verursacht jedes Jahr einen hohen CO2-Ausstoß. Der Entwurf der EPBD-Novelle (EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) deutet Mindestenergiestandards für bestehende Gebäude an, die mittels einer Sanierungspflicht stufenweise erreicht werden sollen. Unabhängig von einer Pflicht ist es jedoch bereits jetzt ratsam, vor allem Bestandsgebäude, die einen hohen Energiebedarf aufweisen, zu sanieren. Abgesehen von den positiven Folgen für den Klimaschutz, sprechen auch ökonomische Gründe für den Betrieb einer modernen Anlagentechnik auf Grundlage erneuerbarer Energien. So hat die Bundesregierung ab dem Jahr 2021 eine CO2-Bepreisung eingeführt, die jährlich steigt und das Heizen mit Öl und Gas jedes Jahr deutlich teurer werden lässt. Dadurch werden fossile Energieträger aus finanzieller Sicht zunehmend unattraktiv. Hinzu kommen die stark gestiegenen Energiepreise. Effizientere Anlagen verbrauchen weniger Energie und verursachen somit geringere Kosten.
Name der Förderung | Was wird gefördert? | Wie viel Förderung kann ich bekommen? |
BEG – Effizienzhausförderung (Sanierung) |
Sanierungen auf einen effizienten Gebäudezustand Kredit mit Tilgungszuschuss und Zinsvorteil EE-Klasse oder NH-Klasse mit zusätzlichen Anforderungen Besonders ineffiziente Gebäude können eine Zusatzförderung bekommen – „Worst-Performing-Building-Bonus“ (WPB) Im Rahmen einer „seriellen Sanierung“ zum EFH 55 oder 40 kann der SerSan-Bonus beantragt werden |
Je nach Effizienz: 5 bis 20 % Tilgungszuschuss + max. 15 % Zinsvorteil + EE- und NH-Klasse: 5 % + WPB-Bonus: 10 %* + SerSan-Bonus: 15 %* *WPB- und SerSan-Bonus zusammen max. 20 % |
BEG – Einzelmaßnahmen |
Energiespar-Maßnahmen bzgl. 1. Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) 2. Heizungsanlagen (z.B. Wärmepumpe, Biomasse, Brennstoffzelle) 3. Anschluss an Wärmenetz 4. Sonstiger Anlagentechnik (Lüftung, Beleuchtung, SmartHome, …) 5. Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, etc.) 6. Energetische Baubegleitung 7. Notw. Umfeldmaßnahmen (Gerüst, Maler, Heizkörper, etc.) |
Variiert nach Art der Maßnahme; für alle Arten außer für Heizungsanlagen + 5 %, wenn Teil eines „Sanierungsfahrplans“: 1. 15 % 2. 10 – 25 % 3. 25 – 30 % nach Gebäudenetz oder Wärmenetz 4. 15 % 5. 15 % 6. 50 % 7. Fördersatz der jeweiligen Hauptmaßnahme |
Weitere Förderprogramme sind über das Förder.Navi von NRW.Energy4Climate zu finden. Es bietet Informationen zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen des Landes NRW und des Bundes für Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Anwendung erneuerbarer Energien. Das Förder.Navi finden Sie unter dem folgenden Link: https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi