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Anlagentechnik

Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden ergeben sich bezüglich der Anlagentechnik häufig zunächst einige Fragen:

  • Wie hoch ist der Wärmebedarf des Gebäudes (ggf. nach einer vollzogenen Dämmung der Gebäudehülle, sofern dies möglich ist)?
  • Soll die bestehende Anlagentechnik ersetzt werden?
  • Kann/soll die bestehende Anlagentechnik optimiert werden?

Der Wärmebedarf eines Gebäudes, verbunden mit der Höhe der erforderlichen Vorlauftemperatur, kann Aufschluss darüber geben, welche Wärmeerzeuger sich anbieten würden. Nah-/Fernwärmenetze können je nach Auslegung auch hohe Vorlauftemperaturen bereitstellen. Die Wärme wird dabei überwiegend mittels Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erzeugt. Diese werden zunehmend um regenerative Energiequellen ergänzt (zum Beispiel durch Biogas- und Solarthermieanlagen). Ebenso eignen sich Biomassekessel besonders für höhere Wärmebedarfe und können unter anderem mit Pellets, Scheitholz und Hackschnitzeln beschickt werden. Wenn das Erwärmen des Gebäudes aufgrund einer guten Dämmung der Gebäudehülle mit niedrigen Vorlauf-/Rücklauftemperaturen zu realisieren ist, bestenfalls über eine Fußbodenheizung, dann bietet sich eine Wärmepumpe als Wärmeerzeuger an. Insbesondere in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, die den anfallenden Strombedarf der Wärmepumpe deckt, ist sie eine klimafreundliche Technologie. Es gibt Wärmepumpen in verschiedenen Ausführungen (beispielsweise Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen). Neben der Stromerzeugung kann die Energie der Sonne durch Solarthermieanlagen auch direkt in Wärme umgewandelt und zur Erwärmung des Trinkwassers und zum Teil auch zur Unterstützung der Heizung genutzt werden. Neben dem Wärmebedarf des Gebäudes ist auch die praktische Umsetzbarkeit der Anlagentechnik zu prüfen. So muss für die Lagerung von Pellets ausreichend Platz zur Verfügung stehen. Wenn beispielsweise eine alte Öl-Heizung samt ihren Öltanks durch eine Pellet-Anlage ersetzt wird, sollte dies platzmäßig unproblematisch sein. Auch bei Solaranlagen muss zunächst festgestellt werden, welche Ausrichtung und Neigung die Dachflächen haben und ob gegebenenfalls Verschattungen den Ertrag der Anlagen beeinträchtigen. Die Sanierung eines Gebäudes muss nicht zwangsläufig mit dem Austausch der Anlagentechnik verbunden sein. Die bestehende Anlagentechnik kann häufig optimiert werden. Der Austausch alter Heizkörper und der Einbau einer Flächenheizung lohnt sich. Der Austausch alter Heizungspumpen, der Einbau neuer Thermostatventile und der hydraulische Abgleich sind ebenfalls sinnvolle Maßnahmen, die für eine effizientere Wärmeverteilung sorgen.

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Warum ist das Thema klimaschutzrelevant?

Der Gebäudebereich verursacht jedes Jahr einen hohen CO2-Ausstoß. Der Entwurf der EPBD-Novelle (EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) deutet Mindestenergiestandards für bestehende Gebäude an, die mittels einer Sanierungspflicht stufenweise erreicht werden sollen. Unabhängig von einer Pflicht ist es jedoch bereits jetzt ratsam, vor allem Bestandsgebäude, die einen hohen Energiebedarf aufweisen, zu sanieren. Abgesehen von den positiven Folgen für den Klimaschutz, sprechen auch ökonomische Gründe für den Betrieb einer modernen Anlagentechnik auf Grundlage erneuerbarer Energien. So hat die Bundesregierung ab dem Jahr 2021 eine CO2-Bepreisung eingeführt, die jährlich steigt und das Heizen mit Öl und Gas jedes Jahr deutlich teurer werden lässt. Dadurch werden fossile Energieträger aus finanzieller Sicht zunehmend unattraktiv. Hinzu kommen die stark gestiegenen Energiepreise. Effizientere Anlagen verbrauchen weniger Energie und verursachen somit geringere Kosten.

Fördermöglichkeiten

Name der Förderung Was wird gefördert? Wie viel Förderung kann ich bekommen?
BEG – Effizienzhausförderung
(Sanierung)

Sanierungen auf einen effizienten Gebäudezustand

Kredit mit Tilgungszuschuss und Zinsvorteil

EE-Klasse oder NH-Klasse mit zusätzlichen Anforderungen

Besonders ineffiziente Gebäude können eine Zusatzförderung bekommen – „Worst-Performing-Building-Bonus“ (WPB)

Im Rahmen einer „seriellen Sanierung“ zum EFH 55 oder 40 kann der SerSan-Bonus beantragt werden

Je nach Effizienz: 5 bis 20 % Tilgungszuschuss

+ max. 15 % Zinsvorteil

+ EE- und NH-Klasse: 5 %

+ WPB-Bonus: 10 %*

+ SerSan-Bonus: 15 %*

*WPB- und SerSan-Bonus zusammen max. 20 %

BEG – Einzelmaßnahmen

Energiespar-Maßnahmen bzgl.

1. Gebäudehülle (Dämmung, Fenster)

2. Heizungsanlagen (z.B. Wärmepumpe, Biomasse, Brennstoffzelle)

3. Anschluss an Wärmenetz

4. Sonstiger Anlagentechnik (Lüftung, Beleuchtung, SmartHome, …)

5. Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, etc.)

6. Energetische Baubegleitung

7. Notw. Umfeldmaßnahmen (Gerüst, Maler, Heizkörper, etc.)

Variiert nach Art der Maßnahme; für alle Arten außer für Heizungsanlagen + 5 %, wenn Teil eines „Sanierungsfahrplans“:

1. 15 %

2. 10 – 25 %
+ 10 % bei Austausch eines Ölkessels, Gas- (mind. 20 Jahre alt), Kohle und Nachtspeicherheizungen
+ 5 % für Einbau Wärmepumpe
20 – 30 % je Biomassenanteil

3. 25 – 30 % nach Gebäudenetz oder Wärmenetz

4. 15 %

5. 15 %

6. 50 %

7. Fördersatz der jeweiligen Hauptmaßnahme

BEG – Anlagen zur Wärmeerzeugung

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt:
    • Solarthermie
    • Biomasseheizung
    • Wärmepumpen
    • Effiziente Hybridheizungen
    • Wärmenetzanschluss
  • Antragstelle: BAFA
  • Fördergeber: Bund
  • Förderhöhe:
    • Fördersätze zwischen 20 – 35 % (je nach Fördergegenstand)
    • Beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage kann teilweise ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten hinzukommen
    • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 2000 Euro (brutto)
    • Bei Wohngebäuden:
      • Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich
      • Förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit
    • Bei Nichtwohngebäuden:
      • Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro

Links:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung
_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen
_zur_waermeerzeugung_node.html

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung
_Nichtwohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/
anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html;jsessionid=691
CE086206799CA14B2DAEEEFAF2456.2_cid362

https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi/programm/29

BEG – Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt: Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz (Bestandsgebäude)
  • Antragstelle: BAFA
  • Fördergeber: Bund
  • Förderhöhe:
    • Fördersatz: 20 % der förderfähigen Ausgaben
    • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 2000 Euro (brutto)
    • Maximalförderung:
      • Wohngebäude: förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit
      • Nichtwohngebäude: förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro

Links:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung
_Wohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung
_Nichtwohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html

https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi/programm/26

BEG – Heizungsoptimierung

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt: Optimierung des Heizungsverteilsystems
  • Antragsstelle: BAFA
  • Fördergeber: Bund
  • Förderhöhe:
    • Fördersatz: 20 % der förderfähigen Ausgaben
    • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro (brutto)
    • Maximalförderung:
      • Wohngebäude: förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit
      • Nichtwohngebäude: förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro

Links:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung
_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung
_node.html

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung
_Nichtwohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_
node.html

https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi/programm/30

Erneuerbare Energien

  • Förderart: Kredit
  • Förderinhalt: Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze, Maßnahmen zur Systemintegration
  • Antragstelle: Banken und Sparkassen
  • Fördergeber: Bund
  • Förderhöhe:
    • Bis zu 100 % der Investition, max. 50 Millionen Euro
    • Zinssatz bonitätsabhängig
    • Laufzeit 5, 10, 15 oder 20 Jahre; 1 bis 3 Jahre tilgungsfrei – je nach Laufzeit
    • Sondertilgungen gegen Zahlungen einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Links:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/

https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi/programm/130

progres.nrw: Klimaschutztechnik – Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

progres.nrw: Klimaschutztechnik – Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt: Stationäre zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg
  • Fördergeber: Land NRW
  • Förderhöhe:
    • Zentrale Lüftungsanlage:
      • Neubau: 1.000 Euro pro Gebäude oder Wohneinheit
      • Bestandsgebäude: 2.000 Euro pro Gebäude oder Wohneinheit
    • Dezentrale Lüftungsanlage:
      • Neubau und Bestandsgebäude: 200 Euro pro Gerät und Raum (max. 1.000 Euro pro Wohneinheit)

Links:

https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende/foerderung-von-lueftungsanlagen-mit-waermerueckgewinnung

https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi/programm/98

Weitere Förderprogramme sind über das Förder.Navi von NRW.Energy4Climate zu finden. Es bietet Informationen zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen des Landes NRW und des Bundes für Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Anwendung erneuerbarer Energien. Das Förder.Navi finden Sie unter dem folgenden Link: https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi

Kontakt

Beratungsbüro (im Stadtwerkehaus)

E-Mail: gebaeude@klimaagentur-hamm.de

Tel: 02381 / 274 3981

Beratungszeiten:
Dienstags: 8 bis 13 Uhr
Donnerstags: 13 bis 18 Uhr (ab 16 Uhr nur telefonische Beratung)

Adresse:
Stadtwerke Hamm
Beratungsbüro im Service-Center
Südring 1
59065 Hamm