Wird Strom durch PV-Anlagen auf einem vermieteten Gebäude erzeugt und ohne durch das öffentliche Netz geleitet zu werden vor Ort oder in unmittelbarer Umgebung verbraucht, so kann diese Art der Energieversorgung als Mieterstrommodell bezeichnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei den vermieteten Einheiten um Wohnungen oder Gewerbe handelt.
Da sich eine vollständige Einspeisung des erzeugten PV-Stroms nur seltenen Fällen lohnt, ist der Verbrauch vor Ort und die damit einhergehende Reduktion der Stromkosten deutlich lukrativer. In vermieteten Gebäuden kann der durch PV-Anlagen produzierte Strom jedoch nicht direkt mit dem Stromverbrauch der Mieterinnen und Mieter vor Ort verrechnet werden. In diesen Fällen kommen Mieterstrommodelle zum Tragen.
In der Regel sind bei der Umsetzung von Mieterstrommodellen mehrere Akteure beteiligt:
Gebäudeeigentümer: Stellt Flächen für PV-Anlagen zur Verfügung
PV-Eigentümer: Ist für die Installation der PV-Anlage verantwortlich
PV-Betreiber: Sorgt für einen störungsfreien Betrieb der PV-Anlage und liefert den Anlagenstrom
Mieterstromlieferant: Kauft den benötigten Reststrom zur vollständigen Versorgung der Mieterstromkunden
In der Praxis kann ein Akteur durchaus mehrere Rollen einnehmen. Zum Beispiel können geeignete Dachflächen eines vermieteten Gebäudes an einen Energieversorger verpachtet werden und dieser füllt dann die Rollen vom PV-Eigentümer bis zum Mieterstromlieferanten aus.
Der Bezug von Mieterstrom durch die Mieterinnen und Mieter ist grundsätzlich freiwillig. Da der Mieterstrompreis mindestens 10% unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegen muss, kann der Bezug von Mieterstrom kostengünstiger sein als ein herkömmlicher Tarif.
In Deutschland sind über die Hälfte der Wohnungen in Wohngebäuden vermietet. Für eine erfolgreiche Energiewende ist es erforderlich alle zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien zu nutzen. Um den Ausbau von PV-Anlagen auf vermieteten Gebäuden voranzutreiben, muss dieser für alle beteiligten Parteien wirtschaftlich und leicht umsetzbar sein.
Die aktuelle Bundesregierung plant die Hürden für die Umsetzung von Mieterstrommodellen zu reduzieren und den Betrieb lukrativer zu gestalten.
Mieterstrommodelle werden über den Mieterstromzuschlag gefördert. Dieser liegt aktuell je nach Anlagengröße zwischen 3,79 ct/kWh und 2,37 ct/kWh
Mieterstrom (bundesnetzagentur.de)