Bei der Gebäudehülle handelt es sich um die Flächen der Bauteile, die das beheizte Gebäudevolumen von der Außenluft oder nicht beheizten Bereichen eines Gebäudes abgrenzen, also die Bauteile, über die Heizwärme von innen nach außen transportiert wird. Je besser die Gebäudehülle gedämmt ist, desto geringer sind der Heizwärmebedarf und in der Folge auch die Heizkosten. Die wesentlichen Bauteile der Gebäudehülle umfassen die Außenwände, die Dachflächen bzw. die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke oder die Bodenplatte sowie die Flächen der Fenster und Außentüren. Architekt*innen, Fachplaner*innen oder Energieeffizienzexpert*innen beraten bei der Wahl der Baustoffe und Bauteilaufbauten und planen anschließend die korrekte Auslegung.
Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen werden seit dem 01. November 2020 durch das neue Gebäudeenergiegesetz geregelt, welches u.a. die alte Energieeinsparverordnung abgelöst hat. Hier werden die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Gebäudehülle und die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes definiert. Als Orientierung für die Mindestanforderungen an die Gebäudehülle dient Anlage 2 des GEG mit den dort aufgezeigten U-Werte für Außenbauteile. Das Anforderungsniveau unterscheidet sich bei Nichtwohngebäuden vor allem durch die Nutzung:
Die Gebäudehülle von großen Nichtwohngebäuden mit wohnähnlicher Nutzung, also z.B. Verwaltungsgebäude, unterscheidet sich tendenziell dahingehend von Wohngebäuden, dass sie eher Flachdachkonstruktionen aufweisen und die Gebäudekubatur aus einem Stahlbeton-Skelett mit einer Vorhangfassade gebildet wird. Hierbei kann es sich sowohl um eine Pfosten-Riegel-Konstruktion handeln, deren Ausfachungen entweder voll- oder teilverglast sind, als auch um vorgehängte Holzrahmenelemente mit Fenstern oder Fensterbändern. Bei großflächig verglasten Fassaden ist die Planung des sommerlichen Wärmeschutzes mittels thermischer Gebäudesimulation sehr zu empfehlen und erfordert besonderes Augenmerk. Die opaken Bereiche der Holzrahmenelemente sind mit Dämmstoffen wie Mineralwolle oder Zellulose ausgedämmt. Zusätzlich kann außen eine Holzweichfaserplatte vollflächig über die Holzrahmenkonstruktion verlegt werden. So kann dann entweder ein Wärmedämmverbundsystem mit Putzfassade oder eine Vorhangfassade mit beliebigen Verkleidungen aus z.B. Faserzementplatten realisiert werden. Bei kleineren Nichtwohngebäuden mit wohnähnlicher Nutzung sind aber auch durchaus die für Wohngebäude typischen Wand- und Dachaufbauten möglich.
Das Flachdach wird außenseitig mit einer Gefälledämmung aus expandiertem (EPS) oder extrudiertem (XPS) Polystyrol sowie mehreren Abdichtungsebenen versehen. Im Mittel beträgt die Dämmstoffstärke hier mindestens etwa 18 – 20 cm bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK, um einen U-Wert von 0,20 W/m²K zu erreichen. Ökologisch und mikroklimatisch besonders empfehlenswert ist die Ausführung des Flachdaches als Gründach. Durch die Dachbegrünung wird die Dachhaut geschützt, die Konstruktion und die Umgebung im Sommer leicht gekühlt und die Kanalisation wird bei Starkregenereignissen durch die Zwischenpufferung des Niederschlags entlastet. Zudem wird Feinstaub gebunden, Kohlendioxid zu Sauerstoff umgewandelt und Lebensraum für Insekten und Kleintiere geschaffen.
Bei niedrigbeheizten Produktions- und Werkhallen können z.B. Stahlblech-Sandwich-Elemente mit einem Dämmkern aus Polyurethan, Polystyrol oder Mineralwolle für die großflächige Verkleidung von Wänden und Dächern verwendet werden. Auch für Industriedächer gibt es Gründachsysteme, zudem schließen sich Gründächer und PV-Anlagen nicht aus. Bei extensiver Begrünung die pflegeleicht ist und sehr geringe Wuchshöhen aufweist, kann aufgeständerte PV installiert werden. Die Elemente müssen jedoch auf etwas mehr Abstand gesetzt werden, sodass keine zu große Verschattung der Begrünung auftritt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die PV-Elemente durch Verdunstungskühlung über die Vegetationstragschicht gekühlt werden können, was die Modulleistung geringfügig erhöhen kann.
Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Industrie haben laut DENA Gebäudereport 2022 einen Anteil von 29 % am gesamten Endenergieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser. Neben der Effizienz des Wärmeerzeugers und der Wärmeverteilung wird dieser Energieverbrauch maßgeblich von den Wärmeverlusten über die Außenbauteile sowie durch die Lüftungswärmeverluste bestimmt. Durch eine energetische Sanierung der Gebäudehülle lassen sich erhebliche Energieeinsparungen und eine deutliche Reduktion der CO2-Emissionen erreichen. Investitionen in eine hoch wärmedämmende Gebäudehülle sind sehr langfristig und führen über die gesamte Lebensdauer der Bauteile zu entsprechend hohen Energie- bzw. CO2-Einsparungen. Zudem können die Betriebskosten auf ein Minimum reduziert werden. Mit dem Einsatz klimaverträglicher Baustoffe kann der Beitrag zum Klimaschutz weiter gesteigert werden. Neubauten sollten grundsätzlich auf minimalen Energieverbrauch ausgelegt werden, damit sie für die Zukunft einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Der Neubau von Nichtwohngebäuden wird seit dem 01.03.23 über eine die Richtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert.
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 und Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus einhalten. Es gibt zwei Förderstufen mit unterschiedlichen Anforderungen und Förderintensitäten:
Die Förderung zum „Klimafreundlichen Neubau“ erfolgt in den folgenden KfW-Programmen:
Förderkonditionen
Die Förderung erfolgt beihilfefrei in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung ohne Tilgungszuschüsse. Für Kommunen und Landkreise werden ausschließlich Investitionszuschüsse gewährt.
Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitsberatung können zusammen mit den Investitionskosten mitgefördert werden. Eine zusätzliche Darlehnssumme sowie die Förderquote von 50 %, die es in der BEG für diese Leistungen gibt, sind jedoch bei den Klimafreundlichen Neubauten nicht vorgesehen.
In der Neubauförderung gelten folgende Kredithöchstbeträge:
Kommunale Gebietskörperschaften erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss in Höhe von 5 % für Klimafreundliche Wohn-/Nichtwohngebäude und 10 % für Klimafreundliche Wohn-/Nichtwohngebäude mit QNG. Die förderfähigen Kosten entsprechen jeweils den o.g. Kredithöchstbeträgen.
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