Gesetzliche Treiber und Förderprogramme zum Aufbau von Ladeinfrastruktur, die Kaufprämien von Land und Bund, Steuer-Erleichterungen und Beratungsangebote machen den Einstieg in die Elektromobilität so attraktiv wie nie zuvor.
Für neue und gebrauchte Fahrzeuge kann nach der Zulassung der Umweltbonus beantragt werden. Eigentümer:innen von Mietgebäuden können sich professionell zu ihren ganz individuellen Möglichkeiten in Sachen Elektromobilität beraten lassen.
Ohne eine dominante Rolle der Elektromobilität wird eine Verkehrswende in Deutschland nicht gelingen – die zum Erreichen der EU-Klimaziele zwingend notwendig ist. Die Elektromobilität ist ein essentieller Baustein für ein nachhaltiges und ressourcenschonendes Mobilitätssystem – und bietet enorme Chancen für den Standort Deutschland. Der Markthochlauf von Elektrofahrzeugen hat in Deutschland deutlich an Fahrt aufgenommen.
Elektrofahrzeuge fahren lokal emissionsfrei und leiser als konventionelle Verbrennerfahrzeuge und machen damit unsere Städte lebenswerter. In der Gesamtbilanz sind die Stromer schon heute klima- und umweltfreundlicher: bereits mit dem heutigen deutschen Strommix schneiden rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) in der Klimabilanz besser ab als Benziner und Dieselfahrzeuge Je weiter die Energiewende voranschreitet, desto größer werden die Umweltvorteile bei den E-Autos.
Elektrofahrzeuge (Bundesförderung)
Für neue und gebrauchte E-Fahrzeuge kann nach der Zulassung der Umweltbonus beantragt werden:
Ab einem Listenpreis von 47.600 € (inkl. MwSt.) reduziert sich die Förderung. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf der Förderliste steht und der Händler einen entsprechenden Rabatt gewährt hat.
Förderliste (Bafa)
Bundes-Förderung (BAFA-Kaufprämie / Umweltbonus)
Elektrofahrzeuge (Bundesförderung)
Umsetzungsberatung und -konzepte (Landesförderung)
Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden können sich professionell zu ihren ganz individuellen Möglichkeiten in Sachen Elektromobilität beraten lassen. Das Land NRW übernimmt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bis maximal 15.000 Euro. Beratungsinhalte können die Beschaffung von E-Fahrzeugen, Aufbau von Ladeinfrastruktur, Flottenmanagement sowie finanzielle und rechtliche Aspekte sein.