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Anlagentechnik

Die Anlagentechnik im Neubau von Gebäuden umfasst im Wesentlichen Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser sowie Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung. Der Wärmepumpe (zum Beispiel Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe) kommt heutzutage eine immer größere Bedeutung mit Blick auf die Wärmeversorgung von Wohngebäuden zu. Sie bietet besonders in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, die den anfallenden Strombedarf der Wärmepumpe deckt, eine klimafreundliche Lösung. Sonnenenergie kann durch eine Solarthermieanlage auch direkt in Wärme umgewandelt werden und wird zur Erwärmung des Trinkwassers und zum Teil auch zur Unterstützung der Heizung genutzt. Biomassekessel eignen sich besonders für höhere Wärmebedarfe und können unter anderem mit Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzeln beschickt werden. Darüber hinaus bietet sich vielerorts die Möglichkeit der zentralen netzgebundenen Wärmeversorgung über den Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz. Die Wärme wird dabei überwiegend mittels Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erzeugt. Diese werden zunehmend um regenerative Energiequellen ergänzt (zum Beispiel durch Biogas- und Solarthermieanlagen). Im Neubau werden teilweise auch Lüftungs- und Kälteanlagen installiert. Jedoch sollten hinsichtlich der Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes zur Vermeidung einer energieintensiven Kühlung des Gebäudes zunächst alternative Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, wie beispielsweise außen angebrachte Jalousien oder Markisen. Eine Lüftungsanlage mit Wärmetauscher und hohem Wärmerückgewinnungsgrad kann die Energiebilanz des Gebäudes positiv beeinflussen, sofern der zusätzliche Strombedarf zur Förderung der Volumenströme durch den Eigenstromanteil einer Photovoltaik-Anlage gedeckt wird.

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Warum ist das Thema klimaschutzrelevant?

Sowohl aus Sicht der persönlichen Verantwortung in Bezug auf ökologische Aspekte als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Nutzung einer klimafreundlichen Anlagentechnik im Neubau von Gebäuden äußerst relevant. Unter Berücksichtigung der Wertschöpfungsstufen der Energieversorgung, wozu die Förderung, Aufbereitung, Umwandlung, der Transport und die Verteilung von Energieträgern sowie die benötigte Hilfsenergie gehören, sollten fossile Energieträger wie Öl und Gas im Hinblick auf den Klimaschutz im Neubau keine Rolle mehr spielen (abgesehen von KWK-Anlagen oder Spitzenlastkesseln). Auch ökonomische Gründe sprechen gegen eine Anlagentechnik basierend auf fossilen Energieträgern und stattdessen für die Nutzung erneuerbarer Energien. So hat die Bundesregierung ab dem Jahr 2021 eine CO2-Bepreisung eingeführt, die jährlich steigt und das Heizen mit Öl und Gas jedes Jahr deutlich teurer werden lässt. Dadurch werden fossile Energieträger aus finanzieller Sicht zunehmend unattraktiv. Wärmepumpen können hingegen die Wärme aus dem Erdreich, der Luft oder dem Wasser nutzen und bei einer guten Auslegung eine hohe Jahresarbeitszahl erreichen, wodurch der benötigte Strom verhältnismäßig gering ausfällt. Ferner gibt es für Wärmepumpen spezielle Stromtarife, die günstiger als die gewöhnlichen Tarife sind. Optimalerweise wird der anfallende Strombedarf überwiegend mit erneuerbarem Strom gedeckt, beispielsweise aus der eigenen Photovoltaikanlage. Auch Stromspeicher sind eine sinnvolle Investition und eine klimafreundliche Technologie, um das Angebot an Solarenergie, welches einer gewissen Fluktuation unterworfen ist, besser ausnutzen zu können.

Fördermöglichkeiten

Name der Förderung Was wird gefördert? Wie viel Förderung kann ich bekommen?
KfW – Erneuerbare Energien Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (PV, Wind, Biomasse, Speicher, KWK, Netze) Günstiger Kredit für Privatleute und Unternehmen ab 5,21 % effektiver Jahreszins (bonitätsabhängig)
Progres.nrw: Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung als

  1. Zentrale Anlage
  2. Dezentrale Anlage
  1. Neubau: 1000 € / Wohnung
    Bestand: 2000€ / Wohnung
  2. 200 € / Gerät und Raum (maximal 1000 € / Wohnung)
Proges.nrw Förderung von Austausch
bestehender elektrischer
Speicherheizungen in Verbindung
mit der Installation einer
Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage
Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen

Die Förderung erfolgt als Festbetrag.

100 Euro je Einzelgerät, maximal 5.000 Euro je Gebäude und Standort

Proges.nrw Förderung von Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximale Förderung 750 Euro je Gebäude und Standort

Proges.nrw Förderung von Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie Biomasseanlagen (nur in Verbindung mit einer neu errichteten oder bereits installierten thermischen Solaranlage oder einer neu errichteten Photovoltaikanlage)

Die Förderung erfolgt als Festbetrag.

Pelletkessel mit Brennwerttechnik:
2.000 Euro

Pelletkessel mit Heizwerttechnik:
1.750 Euro

Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel:
1.000 Euro

Wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen:
750 Euro

Proges.nrw Förderung von Thermischen Solaranlagen für die Gebäudeversorgung Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung

Die Förderung erfolgt als Festbetrag:

90 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche

 

Erneuerbare Energien

  • Förderart: Kredit
  • Förderinhalt: Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze, Maßnahmen zur Systemintegration
  • Antragstelle: Banken und Sparkassen
  • Fördergeber: Bund
  • Förderhöhe:
    • Bis zu 100 % der Investition, max. 50 Millionen Euro
    • Zinssatz bonitätsabhängig
    • Laufzeit 5, 10, 15 oder 20 Jahre; 1 bis 3 Jahre tilgungsfrei – je nach Laufzeit
    • Sondertilgungen gegen Zahlungen einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich

LINKS:

Förderprodukte – Erneuerbare Energien Standard (KfW)

Förderprogramm – Erneuerbare Energien Standard (energy4climate)

progres.nrw: Klimaschutztechnik – Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt: Stationäre zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg
  • Fördergeber: Land NRW
  • Förderhöhe:
    • Zentrale Lüftungsanlage:
      • Neubau: 1.000 Euro pro Gebäude oder Wohneinheit
      • Bestandsgebäude: 2.000 Euro pro Gebäude oder Wohneinheit
    • Dezentrale Lüftungsanlage:
      • Neubau und Bestandsgebäude: 200 Euro pro Gerät und Raum (max. 1.000 Euro pro Wohneinheit)

progres.nrw: Förderung von Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt: Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen 
    • in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage oder
    • in Verbindung mit der Installation einer neuen Wärmepumpe, die mit zertifizierten Ökostrom betrieben werden muss
  • Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg
  • Fördergeber: Land NRW
  • Förderhöhe: Die Förderung erfolgt als Festbetrag.
    • 100 Euro je Einzelgerät, maximal 5.000 Euro je Gebäude und Standort

progres.nrw: Förderung von Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage

Förderart: Zuschuss

  • Förderinhalt: Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
    • Förderfähig sind die für die Verbindung einer geothermischen Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage erforderlichen Komponenten.
    • Eines der beiden Geräte muss neu installiert werden und das jeweils andere seit mindestens zwei Jahren am Standort betrieben werden.
    • Die Wärmepumpe muss Erdwärme, Wasser oder Abwärme als Wärmequelle nutzen
  • Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg
  • Fördergeber: Land NRW
  • Förderhöhe: Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
    • maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, 
      maximale Förderung 750 Euro je Gebäude und Standort

progres.nrw: Förderung von Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie

Förderart: Zuschuss

  • Förderinhalt: Förderung von Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie (Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einer neu errichteten oder bereits installierten thermischen Solaranlage oder einer neu errichteten Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von mindestens vier Kilowatt-Peak).
  • Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg
  • Fördergeber: Land NRW
  • Förderhöhe: Die Förderung erfolgt als Festbetrag.
    • Pelletkessel mit Brennwerttechnik: 2.000 Euro
    • Pelletkessel mit Heizwerttechnik: 1.750 Euro
    • Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel: 1.000 Euro
    • Wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen: 750 Euro

progres.nrw: Förderung von Thermischen Solaranlagen für die Gebäudeversorgung 

Förderart: Zuschuss

  • Förderinhalt: Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
  • Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg
  • Fördergeber: Land NRW
  • Förderhöhe: Die Förderung erfolgt als Festbetrag.
  • 90 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche

LINKS:

Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Förderung von Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage

Förderung von Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage

Förderung von Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie

Förderung von Thermischen Solaranlagen für die Gebäudeversorgung

Förderprogramm (energy4climate)

Weitere Förderprogramme sind über das Förder.Navi von NRW.Energy4Climate zu finden. Es bietet Informationen zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen des Landes NRW und des Bundes für Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Anwendung erneuerbarer Energien. Das Förder.Navi finden Sie unter dem folgenden Link: https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi

 

Kontakt

Beratungsbüro (im Stadtwerkehaus)

E-Mail: gebaeude@klimaagentur-hamm.de

Tel: 02381 / 274 3981

Beratungszeiten:
Dienstags: 8 bis 13 Uhr
Donnerstags: 13 bis 18 Uhr (ab 16 Uhr nur telefonische Beratung)

Adresse:
Stadtwerke Hamm
Beratungsbüro im Service-Center
Südring 1
59065 Hamm