Bei der Planung eines neuen Wohngebäudes gilt es die Gebäudehülle und die Anlagentechnik optimal aufeinander abzustimmen und beide Bereiche so energieeffizient wie möglich auszulegen. So wird ein signifikanter Beitrag zum Klimaschutz geleistet und die Heizkosten werden so gering wie möglich gehalten. Bei der Gebäudehülle handelt es sich um die Flächen der Bauteile, die das beheizte Gebäudevolumen von der Außenluft oder nicht beheizten Bereichen eines Gebäudes abgrenzen, also die Bauteile, über die Heizwärme von innen nach außen transportiert wird. Je besser die Gebäudehülle gedämmt ist, desto geringer sind der Heizwärmebedarf und in der Folge auch die Heizkosten. Die wesentlichen Bauteile der Gebäudehülle umfassen die Außenwände, die Dachflächen bzw. die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke oder die Bodenplatte sowie die Flächen der Fenster und Außentüren. Im Neubau sind Fenster mit sogenannten Dreifach-Wärmeschutzverglasungen Stand der Technik. Für alle anderen Bauteile stehen je nach Einsatzort unterschiedlichste Dämmstoffe wie Platten aus Polystyrol oder Polyurethan, Mineralwolle, Holzweichfaserplatten und Schaumglas zur Verfügung, die sich in ihren Produkteigenschaften unterscheiden und alle Vor- und Nachteile aufweisen. Architekt*innen, Fachplaner*innen oder Energieeffizienzexpert*innen beraten bei der Wahl der Baustoffe und Bauteilaufbauten und planen anschließend die korrekte Auslegung.
Gerade bei Außenwänden besteht die Qual der Wahl hinsichtlich Wandaufbau und möglichen Dämmstoffen. Typische Varianten sind (Reihenfolge ohne Wertung):
Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen werden seit dem 01. November 2020 durch das neue Gebäudeenergiegesetz geregelt, welches u.a. die alte Energieeinsparverordnung abgelöst hat. Hier werden die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Gebäudehülle und die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes definiert. Als Orientierung für die Mindestanforderungen an die Gebäudehülle dient Anlage 1 des GEG mit den dort aufgezeigten U-Werten für Außenbauteile.
Private Haushalte haben laut DENA Gebäudereport 2022 einen Anteil von 71 % am gesamten Endenergieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser in Deutschland. Neben der Effizienz des Wärmeerzeugers und der Wärmeverteilung wird dieser Energieverbrauch maßgeblich von den Wärmeverlusten über die Außenbauteile sowie den Lüftungswärmeverlusten bestimmt. Je geringer die Wärmeverluste über Außenbauteile sind, desto geringer sind der Energieverbrauch und die damit direkt verbundenen CO2-Emissionen. Investitionen in eine hoch wärmedämmende Gebäudehülle sind sehr langfristig und führen über die gesamte Lebensdauer der Bauteile zu entsprechend hohen Energie- bzw. CO2-Einsparungen. Zudem können die Betriebskosten auf ein Minimum reduziert werden. Mit dem Einsatz klimaverträglicher Baustoffe kann der Beitrag zum Klimaschutz weiter gesteigert werden. Neubauten sollten grundsätzlich auf minimalen Energieverbrauch ausgelegt werden, damit sie für die Zukunft einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten und unabhängiger von steigenden Energiepreisen sind.
Der Neubau wird seit dem 01.03.23 über eine neue Richtlinie („Klimafreundlicher Neubau“) gefördert werden. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses/-gebäude 40 für Neubauten und Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus einhalten. Es soll für Wohn- und Nichtwohngebäude zwei Förderstufen mit unterschiedlichen Anforderungen und Förderintensitäten geben:
Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung des Gebäudes auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Zusätzlich muss eine Zuordnung aller Nutzflächen zu den LCA-Klassen gem. Anlage 1 zum QNG-Handbuch geprüft werden. Eine Förderung ist nur bei Zuordnung einer LCA-Klasse möglich.
Die Förderung zum “Klimafreundlichen Neubau” erfolgt seit dem 1.3.2023 in den folgenden KfW-Programmen:
Förderkonditionen
Die neue Förderung erfolgt beihilfefrei in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung ohne Tilgungszuschüsse. Für Kommunen und Landkreise werden ausschließlich Investitionszuschüsse gewährt.
Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitsberatung können zusammen mit den Investitionskosten mitgefördert werden. Eine zusätzliche Darlehnssumme sowie die Förderquote von 50 %, die es in der BEG für diese Leistungen gibt, sind jedoch bei den Klimafreundlichen Neubauten nicht vorgesehen.
Die aktuellen Zinssätze können über den Konditionenanzeiger der KfW abgerufen werden.
In der neuen Neubauförderung gelten folgende Kredithöchstbeträge:
Kommunale Gebietskörperschaften erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss in Höhe von 5 % für Klimafreundliche Wohn-/Nichtwohngebäude und 12,5 % für Klimafreundliche Wohn-/Nichtwohngebäude mit QNG. Die förderfähigen Kosten entsprechen jeweils den o.g. Kredithöchstbeträgen.