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Gebäudehülle

Bei der Planung eines neuen Wohngebäudes gilt es die Gebäudehülle und die Anlagentechnik optimal aufeinander abzustimmen und beide Bereiche so energieeffizient wie möglich auszulegen. So wird ein signifikanter Beitrag zum Klimaschutz geleistet und die Heizkosten werden so gering wie möglich gehalten. Bei der Gebäudehülle handelt es sich um die Flächen der Bauteile, die das beheizte Gebäudevolumen von der Außenluft oder nicht beheizten Bereichen eines Gebäudes abgrenzen, also die Bauteile, über die Heizwärme von innen nach außen transportiert wird. Je besser die Gebäudehülle gedämmt ist, desto geringer sind der Heizwärmebedarf und in der Folge auch die Heizkosten. Die wesentlichen Bauteile der Gebäudehülle umfassen die Außenwände, die Dachflächen bzw. die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke oder die Bodenplatte sowie die Flächen der Fenster und Außentüren. Im Neubau sind Fenster mit sogenannten Dreifach-Wärmeschutzverglasungen Stand der Technik. Für alle anderen Bauteile stehen je nach Einsatzort unterschiedlichste Dämmstoffe wie Platten aus Polystyrol oder Polyurethan, Mineralwolle, Holzweichfaserplatten und Schaumglas zur Verfügung, die sich in ihren Produkteigenschaften unterscheiden und alle Vor- und Nachteile aufweisen. Architekt*innen, Fachplaner*innen oder Energieeffizienzexpert*innen beraten bei der Wahl der Baustoffe und Bauteilaufbauten und planen anschließend die korrekte Auslegung.

Gerade bei Außenwänden besteht die Qual der Wahl hinsichtlich Wandaufbau und möglichen Dämmstoffen. Typische Varianten sind (Reihenfolge ohne Wertung):

  • Mauerwerk aus Kalksandstein plus Außenwanddämmung
  • Mauerwerk aus Porenbeton, Leichtbeton oder Hochlochziegeln (ohne zusätzliche Dämmstoffschichten möglich)
  • Diffusionsoffener Holzrahmenbau oder Holzmassivbau

Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen werden seit dem 01. November 2020 durch das neue Gebäudeenergiegesetz geregelt, welches u.a. die alte Energieeinsparverordnung abgelöst hat. Hier werden die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Gebäudehülle und die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes definiert. Als Orientierung für die Mindestanforderungen an die Gebäudehülle dient Anlage 1 des GEG mit den dort aufgezeigten U-Werten für Außenbauteile.

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Warum ist das Thema klimaschutzrelevant?

Private Haushalte haben laut DENA Gebäudereport 2022 einen Anteil von 71 % am gesamten Endenergieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser in Deutschland. Neben der Effizienz des Wärmeerzeugers und der Wärmeverteilung wird dieser Energieverbrauch maßgeblich von den Wärmeverlusten über die Außenbauteile sowie den Lüftungswärmeverlusten bestimmt. Je geringer die Wärmeverluste über Außenbauteile sind, desto geringer sind der Energieverbrauch und die damit direkt verbundenen CO2-Emissionen. Investitionen in eine hoch wärmedämmende Gebäudehülle sind sehr langfristig und führen über die gesamte Lebensdauer der Bauteile zu entsprechend hohen Energie- bzw. CO2-Einsparungen. Zudem können die Betriebskosten auf ein Minimum reduziert werden. Mit dem Einsatz klimaverträglicher Baustoffe kann der Beitrag zum Klimaschutz weiter gesteigert werden. Neubauten sollten grundsätzlich auf minimalen Energieverbrauch ausgelegt werden, damit sie für die Zukunft einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten und unabhängiger von steigenden Energiepreisen sind.

Fördermöglichkeiten

Der Neubau soll ab dem 01.03.23 über eine neue Richtlinie („Klimafreundlicher Neubau“) gefördert werden, bis dahin bleibt es erstmal beim alten Stand. Informationen zur neuen Richtlinie liegen derzeit noch nicht vor.

Name der Förderung

Was wird gefördert?

Wie viel Förderung kann ich bekommen?

Wo gibt es weitere Infos?

BEG Effizienzhausförderung (Neubau)

Besonders effiziente Neubauten mit NH-Klasse

12,5 %, Voraussetzung Qualitätssiegel nachhaltiges Bauen (QNG)

Öko-Zentrum NRW

BMWK

Beim Neubau ist es ratsam, eine deutlich bessere Energieeffizienz des Gebäudes anzustreben, als es die gesetzlichen Mindestanforderungen vorschreiben. Hierfür besteht die Möglichkeit der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 40 oder 40+, deren Primärenergiebedarf 60 % unter dem Bedarf des Referenzgebäudes liegt und 35 % unter den gesetzlichen Mindestanforderungen. Aufgrund des Förderstopps befindet sich die Neubauförderung derzeit in Überarbeitung, wird jedoch an dieser Stelle entsprechend ergänzt und beschrieben, sobald die Förderprogramme wieder angelaufen sind.

 

Kontakt

Beratungsbüro (im Stadtwerkehaus)

E-Mail: gebaeude@klimaagentur-hamm.de

Tel: 02381 / 274 3981

Beratungszeiten:
Dienstags: 8 bis 13 Uhr
Donnerstags: 13 bis 18 Uhr (ab 16 Uhr nur telefonische Beratung)

Adresse:
Stadtwerke Hamm
Beratungsbüro im Service-Center
Südring 1
59065 Hamm