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Anlagentechnik

Die Anlagentechnik eines neuen Gebäudes für ein Unternehmen kann je nach Art der Nutzung des Gebäudes stark variieren. So können sich beispielsweise eine Produktionshalle und ein Bürogebäude sehr deutlich in ihren Anforderungen hinsichtlich der Anlagentechnik unterscheiden. In jedem Fall sollte ein zukunftsorientiertes und somit klimafreundliches Anlagenkonzept umgesetzt werden. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Wahl des Wärmeerzeugers. Dazu gehören unter anderem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasse­kessel. Außerdem besteht teilweise die Möglichkeit des Anschlusses eines Gebäudes an ein Nah-/Fernwärmenetz, dessen Wärmeerzeugung häufig mit der Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen wie Blockheizkraftwerken einhergeht. Nah-/Fernwärmenetze werden zunehmend um regenerative Wärmequellen ergänzt (zum Beispiel durch Biogas- und Solarthermieanlagen) und durch die Einspeisung von Prozesswärme unterstützt. Auch große Neubauten, die entsprechend der Anforderungen des GEG errichtet werden, können ebenso wie Wohngebäude über eine (Groß-)Wärme­pumpe beheizt werden. Diese bietet besonders in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, welche den anfallenden Strombedarf der Wärmepumpe deckt, eine klimafreundliche Lösung. Durch Pufferspeicher, die die überschüssige Wärme speichern und bei Bedarf an das Heizungssystem abgeben, kann ein solches Konzept abgerundet werden. Biomassekessel können ebenfalls große Heizbedarfe decken. Sie können unter anderem mit Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzeln beschickt werden. Eine Lüftungsanlage mit Wärmetauscher und hohem Wärmerückgewinnungsgrad kann die Energiebilanz des Gebäudes positiv beeinflussen, sofern der zusätzliche Strombedarf zur Förderung der Volumenströme durch den Eigenstromanteil einer Photovoltaik-Anlage gedeckt wird. Die Gebäudekühlung kann einen hohen Energiebedarf mit sich bringen. Daher sollten hinsichtlich der Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes zur Vermeidung einer energieintensiven Kühlung des Gebäudes zunächst alternative Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, wie beispielsweise Verschattungssysteme. Anstelle von konventionellen Techniken zur Gebäudekühlung können darüber hinaus auch regenerative Systeme wie zum Beispiele das Verfahren der adiabaten Kühlung in Erwägung gezogen werden.

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Warum ist das Thema klimaschutzrelevant?

Die Wahl der Anlagentechnik hat neben der Gebäudehülle einen maßgebenden Einfluss auf die energetische Bilanz eines Gebäudes und somit auch auf den Klimaschutz. Besonders in Anbetracht der Lebensdauer von Gebäuden mit ihrer Anlagentechnik werden diesbezüglich Entscheidungen getroffen, die noch einige Jahrzehnte in die Zukunft gerichtet Auswirkungen auf das Klima haben. Immer mehr Unternehmen erkennen daher ihre Verantwortung und schreiben sich den Klimaschutz sowie das Wirtschaften im Sinne der Nachhaltigkeit auf die Fahne. Auch ökonomische Gründe sprechen für eine Anlagentechnik basierend auf erneuerbaren Energien. So hat die Bundesregierung ab dem Jahr 2021 eine CO2-Bepreisung eingeführt, die jährlich steigt und das Heizen mit Öl und Gas jedes Jahr deutlich teurer werden lässt. Dadurch werden fossile Energieträger aus finanzieller Sicht zunehmend unattraktiv. Wärmepumpen können hingegen die Wärme aus dem Erdreich, der Luft oder dem Wasser nutzen und bei einer guten Auslegung eine hohe Jahresarbeitszahl erreichen, wodurch der benötigte Strom verhältnismäßig gering ausfällt. Ferner gibt es für Wärmepumpen spezielle Stromtarife, die günstiger als die gewöhnlichen Tarife sind. Optimalerweise wird der anfallende Strombedarf überwiegend mit erneuerbarem Strom gedeckt, beispielsweise aus der eigenen Photovoltaikanlage. Auch Stromspeicher sind eine sinnvolle Investition und eine klimafreundliche Technologie, um das Angebot an Solarenergie, welches einer gewissen Fluktuation unterworfen ist, besser ausnutzen zu können.

Fördermöglichkeiten

Der Neubau soll ab dem 01.03.23 über eine neue Richtlinie („Klimafreundlicher Neubau“) gefördert werden, bis dahin bleibt es erstmal beim alten Stand. Informationen zur neuen Richtlinie liegen derzeit noch nicht vor.

Name der Förderung Was wird gefördert? Wie viel Förderung kann ich bekommen?
KfW – Erneuerbare Energien Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (PV, Wind, Biomasse, Speicher, KWK, Netze) Günstiger Kredit für Privatleute und Unternehmen ab 1,75 % effektiver Jahreszins (bonitätsabhängig)
Progres.nrw: Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung als

  1. Zentrale Anlage
  2. Dezentrale Anlage
  1. Neubau: 1000 € / Wohnung
    Bestand: 2000€ / Wohnung
  2. 200 € / Gerät und Raum (maximal 1000 € / Wohnung)

Erneuerbare Energien

  • Förderart: Kredit
  • Förderinhalt: Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze, Maßnahmen zur Systemintegration
  • Antragstelle: Banken und Sparkassen
  • Fördergeber: Bund
  • Förderhöhe:
    • Bis zu 100 % der Investition, max. 50 Millionen Euro
    • Zinssatz bonitätsabhängig
    • Laufzeit 5, 10, 15 oder 20 Jahre; 1 bis 3 Jahre tilgungsfrei – je nach Laufzeit
    • Sondertilgungen gegen Zahlungen einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
LINKS:

Förderprodukte – Erneuerbare Energien Standard (KfW)

Förderprogramm – Erneuerbare Energien Standard (energy4climate)

 

progres.nrw: Klimaschutztechnik – Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt: Stationäre zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg
  • Fördergeber: Land NRW
  • Förderhöhe:
    • Zentrale Lüftungsanlage:
      • Neubau: 1.000 Euro pro Gebäude oder Wohneinheit
      • Bestandsgebäude: 2.000 Euro pro Gebäude oder Wohneinheit
    • Dezentrale Lüftungsanlage:
      • Neubau und Bestandsgebäude: 200 Euro pro Gerät und Raum (max. 1.000 Euro pro Wohneinheit)
LINKS:

Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Förderprogramm (energy4climate)

Weitere Förderprogramme sind über das Förder.Navi von NRW.Energy4Climate zu finden. Es bietet Informationen zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen des Landes NRW und des Bundes für Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Anwendung erneuerbarer Energien. Das Förder.Navi finden Sie unter dem folgenden Link: https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi

Kontakt

Beratungsbüro (im Stadtwerkehaus)

E-Mail: gebaeude@klimaagentur-hamm.de

Tel: 02381 / 274 3981

Beratungszeiten:
Dienstags: 8 bis 13 Uhr
Donnerstags: 13 bis 18 Uhr (ab 16 Uhr nur telefonische Beratung)

Adresse:
Stadtwerke Hamm
Beratungsbüro im Service-Center
Südring 1
59065 Hamm