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Anlagentechnik

Die Anlagentechnik eines neuen Gebäudes für ein Unternehmen kann je nach Art der Nutzung des Gebäudes stark variieren. So können sich beispielsweise eine Produktionshalle und ein Bürogebäude sehr deutlich in ihren Anforderungen hinsichtlich der Anlagentechnik unterscheiden. In jedem Fall sollte ein zukunftsorientiertes und somit klimafreundliches Anlagenkonzept umgesetzt werden. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Wahl des Wärmeerzeugers. Dazu gehören unter anderem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasse­kessel. Außerdem besteht teilweise die Möglichkeit des Anschlusses eines Gebäudes an ein Nah-/Fernwärmenetz, dessen Wärmeerzeugung häufig mit der Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen wie Blockheizkraftwerken einhergeht. Nah-/Fernwärmenetze werden zunehmend um regenerative Wärmequellen ergänzt (zum Beispiel durch Biogas- und Solarthermieanlagen) und durch die Einspeisung von Prozesswärme unterstützt. Auch große Neubauten, die entsprechend der Anforderungen des GEG errichtet werden, können ebenso wie Wohngebäude über eine (Groß-)Wärme­pumpe beheizt werden. Diese bietet besonders in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, welche den anfallenden Strombedarf der Wärmepumpe deckt, eine klimafreundliche Lösung. Durch Pufferspeicher, die die überschüssige Wärme speichern und bei Bedarf an das Heizungssystem abgeben, kann ein solches Konzept abgerundet werden. Biomassekessel können ebenfalls große Heizbedarfe decken. Sie können unter anderem mit Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzeln beschickt werden. Eine Lüftungsanlage mit Wärmetauscher und hohem Wärmerückgewinnungsgrad kann die Energiebilanz des Gebäudes positiv beeinflussen, sofern der zusätzliche Strombedarf zur Förderung der Volumenströme durch den Eigenstromanteil einer Photovoltaik-Anlage gedeckt wird. Die Gebäudekühlung kann einen hohen Energiebedarf mit sich bringen. Daher sollten hinsichtlich der Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes zur Vermeidung einer energieintensiven Kühlung des Gebäudes zunächst alternative Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, wie beispielsweise Verschattungssysteme. Anstelle von konventionellen Techniken zur Gebäudekühlung können darüber hinaus auch regenerative Systeme wie zum Beispiele das Verfahren der adiabaten Kühlung in Erwägung gezogen werden.

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Warum ist das Thema klimaschutzrelevant?

Die Wahl der Anlagentechnik hat neben der Gebäudehülle einen maßgebenden Einfluss auf die energetische Bilanz eines Gebäudes und somit auch auf den Klimaschutz. Besonders in Anbetracht der Lebensdauer von Gebäuden mit ihrer Anlagentechnik werden diesbezüglich Entscheidungen getroffen, die noch einige Jahrzehnte in die Zukunft gerichtet Auswirkungen auf das Klima haben. Immer mehr Unternehmen erkennen daher ihre Verantwortung und schreiben sich den Klimaschutz sowie das Wirtschaften im Sinne der Nachhaltigkeit auf die Fahne. Auch ökonomische Gründe sprechen für eine Anlagentechnik basierend auf erneuerbaren Energien. So hat die Bundesregierung ab dem Jahr 2021 eine CO2-Bepreisung eingeführt, die jährlich steigt und das Heizen mit Öl und Gas jedes Jahr deutlich teurer werden lässt. Dadurch werden fossile Energieträger aus finanzieller Sicht zunehmend unattraktiv. Wärmepumpen können hingegen die Wärme aus dem Erdreich, der Luft oder dem Wasser nutzen und bei einer guten Auslegung eine hohe Jahresarbeitszahl erreichen, wodurch der benötigte Strom verhältnismäßig gering ausfällt. Ferner gibt es für Wärmepumpen spezielle Stromtarife, die günstiger als die gewöhnlichen Tarife sind. Optimalerweise wird der anfallende Strombedarf überwiegend mit erneuerbarem Strom gedeckt, beispielsweise aus der eigenen Photovoltaikanlage. Auch Stromspeicher sind eine sinnvolle Investition und eine klimafreundliche Technologie, um das Angebot an Solarenergie, welches einer gewissen Fluktuation unterworfen ist, besser ausnutzen zu können.

Fördermöglichkeiten

Der Neubau von Nichtwohngebäuden wird seit dem 01.03.23 über eine die Richtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert.

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 und Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus einhalten. Es gibt zwei Förderstufen mit unterschiedlichen Anforderungen und Förderintensitäten:

  1. Klimafreundliches Nichtwohngebäude:
    Der Standard “Klimafreundliches Nichtwohngebäude” wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht. Ein solches Gebäude muss folgende technische Mindestanforderungen erfüllen:
    • Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100), die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind. Der einzuhaltende GWP100-Wert ist projektspezifisch zu ermitteln.
    • Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 (Jahresprimärenergiebedarf und Anforderungen an die Gebäudedämmung)
    • Anforderungen an den Wärmeerzeuger: Das Gebäude darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen. Der Ausschluss von Biomasse bezieht sich neben fester Biomasse und auch auf biogenes Gas/Öl.
  2. Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
    Ein Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG erfüllt die vorstehend genannten Anforderungen und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).

Die Förderung zum “Klimafreundlichen Neubau” erfolgt in den folgenden KfW-Programmen:

  • “Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude” (299)
  • „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen Zuschuss” (499)

Förderkonditionen
Die Förderung erfolgt beihilfefrei in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung ohne Tilgungszuschüsse. Für Kommunen und Landkreise werden ausschließlich Investitionszuschüsse gewährt.

Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitsberatung können zusammen mit den Investitionskosten mitgefördert werden. Eine zusätzliche Darlehnssumme sowie die Förderquote von 50 %, die es in der BEG für diese Leistungen gibt, sind jedoch bei den Klimafreundlichen Neubauten nicht vorgesehen.

In der Neubauförderung gelten folgende Kredithöchstbeträge:

  • Nichtwohngebäude
    Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal
    • Klimafreundliches Nichtwohngebäude bis zu 1.500 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben.
    • Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG bis zu 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.

Kommunale Gebietskörperschaften erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss in Höhe von 5 % für Klimafreundliche Wohn-/Nichtwohngebäude und 10 % für Klimafreundliche Wohn-/Nichtwohngebäude mit QNG. Die förderfähigen Kosten entsprechen jeweils den o.g. Kredithöchstbeträgen.

Kontakt

Beratungsbüro (im Stadtwerkehaus)

E-Mail: gebaeude@klimaagentur-hamm.de

Tel: 02381 / 274 3981

Beratungszeiten:
Dienstags: 8 bis 13 Uhr
Donnerstags: 13 bis 18 Uhr (ab 16 Uhr nur telefonische Beratung)

Adresse:
Stadtwerke Hamm
Beratungsbüro im Service-Center
Südring 1
59065 Hamm