Eine energetische Sanierung der Gebäudehülle betrifft die Bauteile, die das beheizte Gebäudevolumen von der Außenluft oder nicht beheizten Bereichen eines Gebäudes abgrenzen, also die Bauteile, über die Heizwärme von innen nach außen transportiert wird. Je besser die Gebäudehülle gedämmt ist, desto geringer sind der Heizwärmebedarf und in der Folge auch die Heizkosten. Die wesentlichen Bauteile der Gebäudehülle umfassen die Außenwände, die Dachflächen bzw. die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke oder die Bodenplatte sowie die Flächen der Fenster und Außentüren. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist bereits verpflichtend und muss vom Eigentümer veranlasst werden. Fenster mit sogenannten Dreifach-Wärmeschutzverglasungen sind Stand der Technik. Für alle anderen Bauteile stehen je nach Einsatzort unterschiedlichste Dämmstoffe wie Platten aus Polystyrol oder Polyurethan, Mineralwolle und Holzweichfaserplatten zur Verfügung. Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen werden seit dem 01. November 2020 durch das neue Gebäudeenergiegesetz geregelt, welches u.a. die alte Energieeinsparverordnung abgelöst hat. Als Orientierung für die Mindestanforderungen an die Gebäudehülle dient Anlage 7 des GEG mit den dort aufgezeigten U-Werten für Außenbauteile.
Diese U-Werte gelten für den Fall, dass einzelne Bauteile erstmalig eingebaut oder erneuert werden (Einzelmaßnahmen) und keine Förderung beantragt wird. Informationen zu den Anforderungen an Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung (KfW oder BAFA) sind weiter unten zu finden. Wird das Gebäude im Rahmen einer umfangreichen energetischen Sanierung hinsichtlich seiner Gesamtenergieeffizienz bilanziert, dann ist auch eine Abweichung von den U-Werten möglich, da die gesamte Gebäudehülle betrachtet wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich einfach an eine Energieeffizienzexpertin oder einen Energieeffizienzexperten.
Etwa 75 % des Wohngebäudebestandes in Deutschland, was 14,5 Mio. Wohngebäuden entspricht, wurde vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet. Nur ein Bruchteil hiervon wurde bereits energetisch saniert, der Großteil weist jedoch einen nur sehr geringen Wärmeschutz und damit sehr hohe Energieverbräuche auf. Die Sanierung des Wohngebäudebestandes bietet somit ein enormes Energieeinsparpotential und kann einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Private Haushalte haben einen Anteil von 71 % am gesamten Endenergieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser in Deutschland. Neben der Effizienz des Wärmeerzeugers und der Wärmeverteilung wird dieser Energieverbrauch maßgeblich von den Wärmeverlusten über die Außenbauteile sowie durch die Lüftungswärmeverluste bestimmt. Durch eine energetische Sanierung der Gebäudehülle lassen sich erhebliche Energieeinsparungen und eine deutliche Reduktion der CO2-Emissionen erreichen.
Name der Förderung | Was wird gefördert? | Wie viel Förderung kann ich bekommen? |
BEG – Effizienzhausförderung (Sanierung) |
Sanierungen auf einen effizienten Gebäudezustand Kredit mit Tilgungszuschuss und Zinsvorteil EE-Klasse oder NH-Klasse mit zusätzlichen Anforderungen Besonders ineffiziente Gebäude können eine Zusatzförderung bekommen – „Worst-Performing-Building-Bonus“ (WPB) Im Rahmen einer „seriellen Sanierung“ zum EFH 55 oder 40 kann der SerSan-Bonus beantragt werden |
Je nach Effizienz: 5 bis 20 % Tilgungszuschuss + max. 15 % Zinsvorteil + EE- und NH-Klasse: 5 % + WPB-Bonus: 10 %* + SerSan-Bonus: 15 %* *WPB- und SerSan-Bonus zusammen max. 20 % |
BEG – Einzelmaßnahmen (Effizienzmaßnahmen) |
Energiespar-Maßnahmen bzgl.
Notw. Umfeldmaßnahmen (Gerüst, Maler, Heizkörper, etc.) |
Variiert nach Art der Maßnahme; für alle Arten außer für Heizungsoptimierung (Emissionsminderung) + 5 %, wenn Teil eines „Sanierungsfahrplans“:
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Energiespar-Maßnahmen bzgl. Solarthermische Anlagen Biomasseheizungen Wärmepumpen Brennstoffzellenheizung Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) Innovative Heizungstechnik Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz Gebäudenetzanschluss |
Die Grundförderung beträgt für alle Maßnahmen 30 % Zusätzlich 5 % durch den Einsatz von natürlichen Kältemitteln oder dem Einsatz von Abwärme, Grundwasser oder dem Erdreich als Wärmequelle bei Wärmepumpen bei Erfüllung der Kriterien + 20 % im Zuge des Klimageschwindigkeitsbonus, + 30 % im Zuge des Einkommensbonus (max. 70 %) |
Für die Sanierung von Wohngebäuden bieten die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechende Förderprogramme an. Diese Programme zielen grundsätzlich darauf ab, eine energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, die den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard übererfüllen, entsprechend zu honorieren. Einerseits werden so die energiebedingten Betriebskosten des Gebäudes weiter reduziert und andererseits amortisieren sich die Mehrkosten durch die zusätzlichen Maßnahmen wie z.B. höhere Dämmstoffstärken oder eine effizientere Anlagentechnik durch einen Zuschuss schneller. Einerseits besteht die Möglichkeit der Förderung einer Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus und andererseits lassen sich auch lediglich Einzelmaßnahmen fördern. Für die Komplettsanierung kann dann ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss, für die Einzelmaßnahmen kann ein direkter Zuschuss und ein Ergänzungskredit beantragt werden.
Sanierungsförderung Wohngebäude | ||
Art der Maßnahme | Art der Förderung | Förderprogramm |
Komplettsanierung zu KfW-Effizienzhaus | Kredit mit Tilgungszuschuss | KfW: Programm 261 |
Einzelmaßnahmen (Effizienzmaßnahmen inkl. Gebäudenetze) | Zuschuss | BAFA |
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (außer Gebäudenetze) | Zuschuss | KfW: Programm 458 |
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude | Kredit | KfW: Programm 358/359 |