Startseite » Privathaushalte » Gebäude » Sanierung » Gebäudehülle

Gebäudehülle

Eine energetische Sanierung der Gebäudehülle betrifft die Bauteile, die das beheizte Gebäudevolumen von der Außenluft oder nicht beheizten Bereichen eines Gebäudes abgrenzen, also die Bauteile, über die Heizwärme von innen nach außen transportiert wird. Je besser die Gebäudehülle gedämmt ist, desto geringer sind der Heizwärmebedarf und in der Folge auch die Heizkosten. Die wesentlichen Bauteile der Gebäudehülle umfassen die Außenwände, die Dachflächen bzw. die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke oder die Bodenplatte sowie die Flächen der Fenster und Außentüren. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist bereits verpflichtend und muss vom Eigentümer veranlasst werden. Fenster mit sogenannten Dreifach-Wärmeschutzverglasungen sind Stand der Technik. Für alle anderen Bauteile stehen je nach Einsatzort unterschiedlichste Dämmstoffe wie Platten aus Polystyrol oder Polyurethan, Mineralwolle und Holzweichfaserplatten zur Verfügung. Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen werden seit dem 01. November 2020 durch das neue Gebäudeenergiegesetz geregelt, welches u.a. die alte Energieeinsparverordnung abgelöst hat. Als Orientierung für die Mindestanforderungen an die Gebäudehülle dient Anlage 7 des GEG mit den dort aufgezeigten U-Werten für Außenbauteile.

Diese U-Werte gelten für den Fall, dass einzelne Bauteile erstmalig eingebaut oder erneuert werden (Einzelmaßnahmen) und keine Förderung beantragt wird. Informationen zu den Anforderungen an Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung (KfW oder BAFA) sind weiter unten zu finden. Wird das Gebäude im Rahmen einer umfangreichen energetischen Sanierung hinsichtlich seiner Gesamtenergieeffizienz bilanziert, dann ist auch eine Abweichung von den U-Werten möglich, da die gesamte Gebäudehülle betrachtet wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich einfach an eine Energieeffizienzexpertin oder einen Energieeffizienzexperten.

11

Warum ist das Thema klimaschutzrelevant?

Etwa 75 % des Wohngebäudebestandes in Deutschland, was 14,5 Mio. Wohngebäuden entspricht, wurde vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet. Nur ein Bruchteil hiervon wurde bereits energetisch saniert, der Großteil weist jedoch einen nur sehr geringen Wärmeschutz und damit sehr hohe Energieverbräuche auf. Die Sanierung des Wohngebäudebestandes bietet somit ein enormes Energieeinsparpotential und kann einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Private Haushalte haben einen Anteil von 71 % am gesamten Endenergieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser in Deutschland. Neben der Effizienz des Wärmeerzeugers und der Wärmeverteilung wird dieser Energieverbrauch maßgeblich von den Wärmeverlusten über die Außenbauteile sowie durch die Lüftungswärmeverluste bestimmt. Durch eine energetische Sanierung der Gebäudehülle lassen sich erhebliche Energieeinsparungen und eine deutliche Reduktion der CO2-Emissionen erreichen.

Fördermöglichkeiten

Name der Förderung Was wird gefördert? Wie viel Förderung kann ich bekommen?
BEG – Effizienzhausförderung
(Sanierung)

Sanierungen auf einen effizienten Gebäudezustand

Kredit mit Tilgungszuschuss und Zinsvorteil

EE-Klasse oder NH-Klasse mit zusätzlichen Anforderungen

Besonders ineffiziente Gebäude können eine Zusatzförderung bekommen – „Worst-Performing-Building-Bonus“ (WPB)

Im Rahmen einer „seriellen Sanierung“ zum EFH 55 oder 40 kann der SerSan-Bonus beantragt werden

Je nach Effizienz: 5 bis 20 % Tilgungszuschuss

+ max. 15 % Zinsvorteil

+ EE- und NH-Klasse: 5 %

+ WPB-Bonus: 10 %*

+ SerSan-Bonus: 15 %*

*WPB- und SerSan-Bonus zusammen max. 20 %

BEG – Einzelmaßnahmen

Energiespar-Maßnahmen bzgl.

  1. Gebäudehülle (Dämmung, Fenster)
  2. Heizungsanlagen (z.B. Wärmepumpe, Biomasse, Brennstoffzelle)
  3. Anschluss an Wärmenetz
  4. Sonstiger Anlagentechnik (Lüftung, Beleuchtung, SmartHome, …)
  5. Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, etc.)
  6. Energetische Baubegleitung
  7. Notw. Umfeldmaßnahmen (Gerüst, Maler, Heizkörper, etc.)

Variiert nach Art der Maßnahme; für alle Arten außer für Heizungsanlagen + 5 %, wenn Teil eines „Sanierungsfahrplans“:

  1. 15 %
  2. 10 – 25 %

+ 10 % bei Austausch eines Ölkessels, Gas- (mind. 20 Jahre alt), Kohle und Nachtspeicherheizungen

+ 5 % für Einbau Wärmepumpe

20 – 30 % je Biomassenanteil

  1. 25 – 30 % nach Gebäudenetz oder Wärmenetz
  2. 15 %
  3. 15 %
  4. 50 %

Fördersatz der jeweiligen Hauptmaßnahme

Für die Sanierung von Wohngebäuden bieten die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechende Förderprogramme an. Diese Programme zielen grundsätzlich darauf ab, eine energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, die den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard übererfüllen, entsprechend zu honorieren. Einerseits werden so die energiebedingten Betriebskosten des Gebäudes weiter reduziert und andererseits amortisieren sich die Mehrkosten durch die zusätzlichen Maßnahmen wie z.B. höhere Dämmstoffstärken oder eine effizientere Anlagentechnik durch einen Zuschuss schneller. Einerseits besteht die Möglichkeit der Förderung einer Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus und andererseits lassen sich auch lediglich Einzelmaßnahmen fördern. Für beide Varianten kann dann entweder ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss oder aber nur ein Zuschuss beantragt werden.

Sanierungsförderung Wohngebäude
Art der Maßnahme Art der Förderung Förderprogramm
Komplettsanierung zu KfW-Effizienzhaus Kredit mit Tilgungszuschuss KfW: Programm 261
Komplettsanierung zu KfW-Effizienzhaus Zuschuss KfW: Programm 461
Einzelmaßnahmen Kredit mit Tilgungszuschuss KfW: Programm 262
Einzelmaßnahmen Zuschuss BAFA

Komplettsanierung

Bei der Komplettsanierung liegen die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit bei 120.000 € bzw. 150.000 €, wenn zusätzlich eine EE- oder NH-Klasse erreicht werden. Bei der EE-Klasse muss der Energiebedarf für die Erzeugung von Wärme zu mindestens 55 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Eine NH-Klasse wird erreicht, wenn das Gebäude das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ von einer akkreditierten Prüfstelle erhält. Bei Erreichen einer der beiden Klassen, wird ein Bonus von 5 % auf den Zuschuss des entsprechenden Effizienzhauses gewährt. Die Förderung für die NH-Klasse und die EE-Klasse ist nicht kombinierbar. Die Höhe des Zuschusses pro Wohneinheit, egal ob als Tilgungszuschuss innerhalb eines Kredites der KfW oder als reiner Zuschuss, ist abhängig von der Effizienzhausstufe und der maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit (WE).

Sanierungsförderung Wohngebäude: Komplettsanierung

Effizienzhausstufe

Fördersatz

max. Zuschuss pro WE

Effizienzhausstufe

Fördersatz

max. Zuschuss pro WE

EH Denkmal

25,0 %

30.000 €

EH Denkmal (EE/NH)

30,0 %

45.000 €

EH 100

27,5 %

33.000 €

EH 100 (EE/NH)

32,5 %

48.750 €

EH 85

30,0 %

36.000 €

EH 85 (EE/NH)

35,0 %

52.500 €

EH 70

35,0 %

42.000 €

EH 70 (EE/NH)

40,0 %

60.000 €

EH 55

40,0 %

48.000 €

EH 55 (EE/NH)

45,0 %

67.500 €

EH 40

45,0 %

54.000 €

EH 40 (EE/NH)

50,0 %

75.000 €

 

Zusätzlich kann die energetische Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus liegt bei Ein- und Zweifamilienhäusern bei 10.000 €, bei Mehrfamilienhäusern mit 3 Wohneinheiten oder mehr bei 4.000 € pro Wohneinheit, maximal jedoch bei 40.000 € pro Zuwendungsbescheid. Die Baubegleitung ist zudem verpflichtend für die Beantragung einer Förderung zu einem Effizienzgebäude.

Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen werden mit einem Fördersatz von 20 % bezogen auf die förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden liegt bei 60.000 € pro Wohneinheit, was einem maximal möglichen Zuschuss von 12.000 € pro Wohneinheit entspricht. Soll die Förderung der Einzelmaßnahme über einen Kredit mit Tilgungszuschuss erfolgen, wird der Antrag über die KfW gestellt. Bei einem alleinigen, direkten Zuschuss erfolgt die Antragstellung über das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bei Einzelmaßnahmen werden 50 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt. Hier liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern bei 5.000 €, bei Mehrfamilienhäusern mit 3 Wohneinheiten oder mehr bei 2.000 € pro Wohneinheit, maximal jedoch bei 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.

Partner vor Ort

Kontakt

Beratungsbüro (im Stadtwerkehaus)

E-Mail: gebaeude@klimaagentur-hamm.de

Tel: 02381 / 274 3981

Beratungszeiten:
Dienstags: 8 bis 13 Uhr
Donnerstags: 13 bis 18 Uhr (ab 16 Uhr nur telefonische Beratung)

Adresse:
Stadtwerke Hamm
Beratungsbüro im Service-Center
Südring 1
59065 Hamm