Startseite » Privathaushalte » Gebäude » Sanierung » Gebäudehülle

Gebäudehülle

Eine energetische Sanierung der Gebäudehülle betrifft die Bauteile, die das beheizte Gebäudevolumen von der Außenluft oder nicht beheizten Bereichen eines Gebäudes abgrenzen, also die Bauteile, über die Heizwärme von innen nach außen transportiert wird. Je besser die Gebäudehülle gedämmt ist, desto geringer sind der Heizwärmebedarf und in der Folge auch die Heizkosten. Die wesentlichen Bauteile der Gebäudehülle umfassen die Außenwände, die Dachflächen bzw. die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke oder die Bodenplatte sowie die Flächen der Fenster und Außentüren. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist bereits verpflichtend und muss vom Eigentümer veranlasst werden. Fenster mit sogenannten Dreifach-Wärmeschutzverglasungen sind Stand der Technik. Für alle anderen Bauteile stehen je nach Einsatzort unterschiedlichste Dämmstoffe wie Platten aus Polystyrol oder Polyurethan, Mineralwolle und Holzweichfaserplatten zur Verfügung. Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen werden seit dem 01. November 2020 durch das neue Gebäudeenergiegesetz geregelt, welches u.a. die alte Energieeinsparverordnung abgelöst hat. Als Orientierung für die Mindestanforderungen an die Gebäudehülle dient Anlage 7 des GEG mit den dort aufgezeigten U-Werten für Außenbauteile.

Diese U-Werte gelten für den Fall, dass einzelne Bauteile erstmalig eingebaut oder erneuert werden (Einzelmaßnahmen) und keine Förderung beantragt wird. Informationen zu den Anforderungen an Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung (KfW oder BAFA) sind weiter unten zu finden. Wird das Gebäude im Rahmen einer umfangreichen energetischen Sanierung hinsichtlich seiner Gesamtenergieeffizienz bilanziert, dann ist auch eine Abweichung von den U-Werten möglich, da die gesamte Gebäudehülle betrachtet wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich einfach an eine Energieeffizienzexpertin oder einen Energieeffizienzexperten.

11

Warum ist das Thema klimaschutzrelevant?

Etwa 75 % des Wohngebäudebestandes in Deutschland, was 14,5 Mio. Wohngebäuden entspricht, wurde vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet. Nur ein Bruchteil hiervon wurde bereits energetisch saniert, der Großteil weist jedoch einen nur sehr geringen Wärmeschutz und damit sehr hohe Energieverbräuche auf. Die Sanierung des Wohngebäudebestandes bietet somit ein enormes Energieeinsparpotential und kann einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Private Haushalte haben einen Anteil von 71 % am gesamten Endenergieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser in Deutschland. Neben der Effizienz des Wärmeerzeugers und der Wärmeverteilung wird dieser Energieverbrauch maßgeblich von den Wärmeverlusten über die Außenbauteile sowie durch die Lüftungswärmeverluste bestimmt. Durch eine energetische Sanierung der Gebäudehülle lassen sich erhebliche Energieeinsparungen und eine deutliche Reduktion der CO2-Emissionen erreichen.

Fördermöglichkeiten

Name der Förderung Was wird gefördert? Wie viel Förderung kann ich bekommen?
BEG – Effizienzhausförderung
(Sanierung)

Sanierungen auf einen effizienten Gebäudezustand

Kredit mit Tilgungszuschuss und Zinsvorteil

EE-Klasse oder NH-Klasse mit zusätzlichen Anforderungen

Besonders ineffiziente Gebäude können eine Zusatzförderung bekommen – „Worst-Performing-Building-Bonus“ (WPB)

Im Rahmen einer „seriellen Sanierung“ zum EFH 55 oder 40 kann der SerSan-Bonus beantragt werden

Je nach Effizienz: 5 bis 20 % Tilgungszuschuss

+ max. 15 % Zinsvorteil

+ EE- und NH-Klasse: 5 %

+ WPB-Bonus: 10 %*

+ SerSan-Bonus: 15 %*

*WPB- und SerSan-Bonus zusammen max. 20 %

BEG – Einzelmaßnahmen (Effizienzmaßnahmen)

Energiespar-Maßnahmen bzgl.

  1. Gebäudehülle (Dämmung, Fenster)
  2. Sonstiger Anlagentechnik (Lüftung, Beleuchtung, SmartHome, …)
  3. Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, etc.)
  4. Heizungsoptimierung (Emissionsminderung von Biomasseanlagen)
  5. Energetische Baubegleitung

Notw. Umfeldmaßnahmen (Gerüst, Maler, Heizkörper, etc.)

Variiert nach Art der Maßnahme; für alle Arten außer für Heizungsoptimierung (Emissionsminderung) + 5 %, wenn Teil eines „Sanierungsfahrplans“:

  1. 15 %
  2.  15 %
  3. 15 %
  4.  50 %
  5.  50 %
  6.  Fördersatz der jeweiligen Hauptmaßnahme

BEG – Einzelmaßnahmen (Heizung)

Energiespar-Maßnahmen bzgl.

Solarthermische Anlagen 

Biomasseheizungen

Wärmepumpen

Brennstoffzellenheizung

Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)

Innovative Heizungstechnik

Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz

Gebäudenetzanschluss

Die Grundförderung beträgt für alle Maßnahmen 30 %

Zusätzlich 5 % durch den Einsatz von natürlichen Kältemitteln oder dem Einsatz von Abwärme, Grundwasser oder dem Erdreich als Wärmequelle bei Wärmepumpen

bei Erfüllung der Kriterien + 20 % im Zuge des Klimageschwindigkeitsbonus, + 30 % im Zuge des Einkommensbonus (max. 70 %)

Für die Sanierung von Wohngebäuden bieten die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechende Förderprogramme an. Diese Programme zielen grundsätzlich darauf ab, eine energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, die den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard übererfüllen, entsprechend zu honorieren. Einerseits werden so die energiebedingten Betriebskosten des Gebäudes weiter reduziert und andererseits amortisieren sich die Mehrkosten durch die zusätzlichen Maßnahmen wie z.B. höhere Dämmstoffstärken oder eine effizientere Anlagentechnik durch einen Zuschuss schneller. Einerseits besteht die Möglichkeit der Förderung einer Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus und andererseits lassen sich auch lediglich Einzelmaßnahmen fördern. Für die Komplettsanierung kann dann ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss, für die Einzelmaßnahmen kann ein direkter Zuschuss und ein Ergänzungskredit beantragt werden.

Sanierungsförderung Wohngebäude
Art der Maßnahme Art der Förderung Förderprogramm
Komplettsanierung zu KfW-Effizienzhaus Kredit mit Tilgungszuschuss KfW: Programm 261
Einzelmaßnahmen (Effizienzmaßnahmen inkl. Gebäudenetze) Zuschuss BAFA
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (außer Gebäudenetze) Zuschuss KfW: Programm 458
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude Kredit KfW: Programm 358/359

Komplettsanierung

Bei der Komplettsanierung liegen die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit bei 120.000 € bzw. 150.000 €, wenn zusätzlich eine EE- oder NH-Klasse erreicht werden. Bei der EE-Klasse muss der Energiebedarf für die Erzeugung von Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Eine NH-Klasse wird erreicht, wenn das Gebäude das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ von einer akkreditierten Prüfstelle erhält. Bei Erreichen einer der beiden Klassen, wird ein Bonus von 5 % auf den Zuschuss des entsprechenden Effizienzhauses gewährt. Die Förderung für die NH-Klasse und die EE-Klasse ist nicht kombinierbar. Die Höhe des Zuschusses pro Wohneinheit ist abhängig von der Effizienzhausstufe und der maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit (WE).

Sanierungsförderung Wohngebäude: Komplettsanierung
Effizienzhausstufe Fördersatz max. Zuschuss pro WE Effizienzhausstufe Fördersatz max. Zuschuss pro WE
EH Denkmal 5,0 % 6.000 € EH Denkmal (EE/NH) 10,0 % 15.000 €
EH 85 5,0 % 6.000 € EH 85 (EE/NH) 10,0 % 15.000 €
EH 70 10,0 % 12.000 € EH 70 (EE/NH) 15,0 % 22.500 €
EH 55 15,0 % 18.000 € EH 55 (EE/NH) 20,0 % 30.000 €
EH 40 20,0 % 24.000 € EH 40 (EE/NH) 25,0 % 37.500 €

Zusätzlich kann die energetische Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus liegt bei Ein- und Zweifamilienhäusern bei 5.000 €, bei Eigentumswohnungen bei 2.000 € pro Wohneinheit, maximal bei 20.000 € je Vorhaben, bei Mehrfamilienhäusern mit 3 Wohneinheiten oder mehr bei 2.000 € pro Wohneinheit, maximal jedoch bei 20.000 € pro Zuwendungsbescheid. Die Baubegleitung ist zudem verpflichtend für die Beantragung einer Förderung zu einem Effizienzgebäude.

Einzelmaßnahmen

Wärmeerzeugung

Einzelmaßnahmen zur Wärmeerzeugung werden mit einem Grundfördersatz von 30 % bezogen auf die förderfähigen Kosten bezuschusst. Durch den Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %) und den Einkommensbonus (+ 30%) kann der Gesamtzuschuss auf maximal 70 % steigen. Sie erhalten den Effizienzbonus (5 %) für effiziente, elektrisch angetriebene Wärme­pumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärme­pumpen bei bivalenten Kombi- und Kompakt­geräten. Voraussetzung ist, dass Sie als Wärme­quelle Wasser, das Erd­reich oder Ab­wasser nutzen oder ein natürliches Kälte­mittel einsetzen. Zusätzlich können Sie einen Emissions­minderungs­zuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt: – 30 000 Euro für die erste Wohneinheit– jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit – jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (beispielsweise Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen. Der Antrag der Einzelmaßnahme zur Wärmeerzeugung über einen Tilgungszuschuss erfolgt bei der KfW – mit Ausnahme der Gebäudenetze. Diese Antragsstellung erfolgt weiterhin beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zusätzlich kann ein Ergänzungskredit beantragt werden. Dieser gilt bis zu 120.000 € je Wohneinheit und erfolgt zur bereits erteilten Zuschussförderung. Ein zusätzlicher Zinsvorteil kann bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro beansprucht werden. Im Gegensatz zu Effizienzmaßnahmen kann nur ein Antrag je Gebäude gestellt werden.

Effizienzmaßnahmen

Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung werden mit einem Fördersatz von 15 % bezogen auf die förderfähigen Kosten bezuschusst. Teilweise kann ein Bonus (5 %) durch die vorausgehende Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgen. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden liegt bei 60.000 € pro Wohneinheit, was einem maximal möglichen Zuschuss von 12.000 € pro Wohneinheit entspricht. Die Antragsstellung zur Förderung der Effizienzmaßnahmen erfolgt über das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zusätzlich kann ein Ergänzungskredit beantragt werden. Dieser gilt bis zu 120.000 € je Wohneinheit und erfolgt zur bereits erteilten Zuschussförderung. Ein zusätzlicher Zinsvorteil kann bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro beansprucht werden. Im Gegensatz zur Einzelmaßnahme (Wärmeerzeuger) kann ein Antrag je Gebäude pro Kalenderjahr gestellt werden.

Partner vor Ort

Kontakt

Beratungsbüro (im Stadtwerkehaus)

E-Mail: gebaeude@klimaagentur-hamm.de

Tel: 02381 / 274 3981

Beratungszeiten:
Dienstags: 8 bis 13 Uhr
Donnerstags: 13 bis 18 Uhr (ab 16 Uhr nur telefonische Beratung)

Adresse:
Stadtwerke Hamm
Beratungsbüro im Service-Center
Südring 1
59065 Hamm