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Anlagentechnik

Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden ergeben sich bezüglich der Anlagentechnik häufig zunächst einige Fragen:

  • Wie hoch ist der Wärmebedarf des Gebäudes (ggf. nach einer vollzogenen Dämmung der Gebäudehülle, sofern dies möglich ist)?
  • Soll die bestehende Anlagentechnik ersetzt werden?
  • Kann/soll die bestehende Anlagentechnik optimiert werden?

Der Wärmebedarf eines Gebäudes, verbunden mit der Höhe der erforderlichen Vorlauftemperatur, kann Aufschluss darüber geben, welche Wärmeerzeuger sich anbieten würden. Nah-/Fernwärmenetze können je nach Auslegung auch hohe Vorlauftemperaturen bereitstellen. Die Wärme wird dabei überwiegend mittels Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erzeugt. Diese werden zunehmend um regenerative Energiequellen ergänzt (zum Beispiel durch Biogas- und Solarthermieanlagen). Ebenso eignen sich Biomassekessel besonders für höhere Wärmebedarfe und können unter anderem mit Pellets, Scheitholz und Hackschnitzeln beschickt werden. Wenn das Erwärmen des Gebäudes aufgrund einer guten Dämmung der Gebäudehülle mit niedrigen Vorlauf-/Rücklauftemperaturen zu realisieren ist, bestenfalls über eine Fußbodenheizung, dann bietet sich eine Wärmepumpe als Wärmeerzeuger an. Insbesondere in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, die den anfallenden Strombedarf der Wärmepumpe deckt, ist sie eine klimafreundliche Technologie. Es gibt Wärmepumpen in verschiedenen Ausführungen (beispielsweise Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen). Neben der Stromerzeugung kann die Energie der Sonne durch Solarthermieanlagen auch direkt in Wärme umgewandelt und zur Erwärmung des Trinkwassers und zum Teil auch zur Unterstützung der Heizung genutzt werden. Neben dem Wärmebedarf des Gebäudes ist auch die praktische Umsetzbarkeit der Anlagentechnik zu prüfen. So muss für die Lagerung von Pellets ausreichend Platz zur Verfügung stehen. Wenn beispielsweise eine alte Öl-Heizung samt ihren Öltanks durch eine Pellet-Anlage ersetzt wird, sollte dies platzmäßig unproblematisch sein. Auch bei Solaranlagen muss zunächst festgestellt werden, welche Ausrichtung und Neigung die Dachflächen haben und ob gegebenenfalls Verschattungen den Ertrag der Anlagen beeinträchtigen. Die Sanierung eines Gebäudes muss nicht zwangsläufig mit dem Austausch der Anlagentechnik verbunden sein. Die bestehende Anlagentechnik kann häufig optimiert werden. Der Austausch alter Heizkörper und der Einbau einer Flächenheizung lohnt sich. Der Austausch alter Heizungspumpen, der Einbau neuer Thermostatventile und der hydraulische Abgleich sind ebenfalls sinnvolle Maßnahmen, die für eine effizientere Wärmeverteilung sorgen.

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Warum ist das Thema klimaschutzrelevant?

Der Gebäudebereich verursacht jedes Jahr einen hohen CO2-Ausstoß. Der Entwurf der EPBD-Novelle (EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) deutet Mindestenergiestandards für bestehende Gebäude an, die mittels einer Sanierungspflicht stufenweise erreicht werden sollen. Unabhängig von einer Pflicht ist es jedoch bereits jetzt ratsam, vor allem Bestandsgebäude, die einen hohen Energiebedarf aufweisen, zu sanieren. Abgesehen von den positiven Folgen für den Klimaschutz, sprechen auch ökonomische Gründe für den Betrieb einer modernen Anlagentechnik auf Grundlage erneuerbarer Energien. So hat die Bundesregierung ab dem Jahr 2021 eine CO2-Bepreisung eingeführt, die jährlich steigt und das Heizen mit Öl und Gas jedes Jahr deutlich teurer werden lässt. Dadurch werden fossile Energieträger aus finanzieller Sicht zunehmend unattraktiv. Hinzu kommen die stark gestiegenen Energiepreise. Effizientere Anlagen verbrauchen weniger Energie und verursachen somit geringere Kosten.

Fördermöglichkeiten

Name der Förderung Was wird gefördert? Wie viel Förderung kann ich bekommen?
BEG – Effizienzhausförderung
(Sanierung)

Sanierungen auf einen effizienten Gebäudezustand

Kredit mit Tilgungszuschuss und Zinsvorteil

EE-Klasse oder NH-Klasse mit zusätzlichen Anforderungen

Besonders ineffiziente Gebäude können eine Zusatzförderung bekommen – „Worst-Performing-Building-Bonus“ (WPB)

Im Rahmen einer „seriellen Sanierung“ zum EFH 55 oder 40 kann der SerSan-Bonus beantragt werden

Je nach Effizienz: 5 bis 20 % Tilgungszuschuss

+ max. 15 % Zinsvorteil

+ EE- und NH-Klasse: 5 %

+ WPB-Bonus: 10 %*

+ SerSan-Bonus: 15 %*

*WPB- und SerSan-Bonus zusammen max. 20 %

BEG – Einzelmaßnahmen (Effizienzmaßnahmen)

Energiespar-Maßnahmen bzgl.

  1. Gebäudehülle (Dämmung, Fenster)
  2. Sonstiger Anlagentechnik (Lüftung, Beleuchtung, SmartHome, …)
  3. Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, etc.)
  4. Heizungsoptimierung (Emissionsminderung von Biomasseanlagen)
  5. Energetische Baubegleitung

Notw. Umfeldmaßnahmen (Gerüst, Maler, Heizkörper, etc.)

Variiert nach Art der Maßnahme; für alle Arten außer für Heizungsoptimierung (Emissionsminderung) + 5 %, wenn Teil eines „Sanierungsfahrplans“:

  1. 15 %
  2.  15 %
  3. 15 %
  4.  50 %
  5.  50 %
  6.  Fördersatz der jeweiligen Hauptmaßnahme
BEG – Einzelmaßnahmen (Heizung)

Energiespar-Maßnahmen bzgl.

Solarthermische Anlagen

Biomasseheizungen

Wärmepumpen

Brennstoffzellenheizung

Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)

Innovative Heizungstechnik

Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz

Gebäudenetzanschluss

Die Grundförderung beträgt für alle Maßnahmen 30 %

Zusätzlich 5 % durch den Einsatz von natürlichen Kältemitteln oder dem Einsatz von Abwärme, Grundwasser oder dem Erdreich als Wärmequelle bei Wärmepumpen

bei Erfüllung der Kriterien + 20 % im Zuge des Klimageschwindigkeitsbonus, + 30 % im Zuge des Einkommensbonus (max. 70 %)

BEG – Anlagen zur Wärmeerzeugung

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt:
    • Solarthermische Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizung
    • Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)
  • Innovative Heizungstechnik
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
  • Gebäudenetzanschluss
  • Antragstelle: KfW (Gebäudenetz übers BAFA)
  • Fördergeber: Bund
  • Förderhöhe:
    • Fördersätze zwischen 30 – 70 % (je nach Fördergegenstand)
    • Effizienzbonus: Sie erhalten den Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten. Voraussetzung ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
    • Klimageschwindigkeitsbonus: Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbst­nutzender Eigentümer erhalten Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen und die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird. Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasser­bereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.
    • Einkommensbonus: Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie den Einkommensbonus, wenn Ihr Haushaltsjahres­einkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
    • Förderfähiges Maximalvolumen: 23.500 €
    • Bei Wohngebäuden:
      • Förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit.

Links:

Anlagen zur Wärmeerzeugung – Wohngebäude (KfW)
Anlagen zur Wärmeerzeugung – Nichtwohngebäude (bafa)
BEG – Anlagen zur Wärmeerzeugung (energy4climate)

BEG – Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt: Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz (Bestandsgebäude)
  • Antragstelle: BAFA
  • Fördergeber: Bund
  • Förderhöhe:
    • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
    • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro (brutto)
    • Maximalförderung:
      • Wohngebäude: Förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit
      • Bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich die Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit
      • Nichtwohngebäude: förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche

Links:

BAFA – Anlagentechnik (außer Heizung)BAFA – Anlagentechnik (außer Heizung)https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi/programm/26

BEG – Heizungsoptimierung

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt: Optimierung des Heizungsverteilsystems
  • Antragsstelle: BAFA
  • Fördergeber: Bund
  • Förderhöhe:
    • Fördersatz: 20 % der förderfähigen Ausgaben
    • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro (brutto)
    • Maximalförderung:
      • Wohngebäude: förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit
      • Nichtwohngebäude: förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro

Links:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung
_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung
_node.html

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung
_Nichtwohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_
node.html

https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi/programm/30

BEG – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude

  • Förderart: Kredit
  • Förderinhalt: Ergänzungskredit zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
  • Antragsstelle: KfW
  • Fördergeber: Bund
  • Förderhöhe:
    • Bis zu 120.00 Euro Kredit je Wohneinheit
    • Zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro

Links:

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW

Erneuerbare Energien

  • Förderart: Kredit
  • Förderinhalt: Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze, Maßnahmen zur Systemintegration
  • Antragstelle: Banken und Sparkassen
  • Fördergeber: Bund
  • Förderhöhe:
    • Bis zu 100 % der Investition, max. 150 Millionen Euro
    • Zinssatz bonitätsabhängig
    • Laufzeit 5, 10, 15 oder 20 Jahre; 1 bis 3 Jahre tilgungsfrei – je nach Laufzeit
    • Sondertilgungen gegen Zahlungen einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Links:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/

https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi/programm/130

progres.nrw Energiesysteme für klimagerechte Gebäude

progres.nrw: Klimaschutztechnik – Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt: Stationäre zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg
  • Fördergeber: Land NRW
  • Förderhöhe:
    • Zentrale Lüftungsanlage:
      • Neubau: 1.000 Euro pro Gebäude oder Wohneinheit
      • Bestandsgebäude: 2.000 Euro pro Gebäude oder Wohneinheit
    • Dezentrale Lüftungsanlage:
      • Neubau und Bestandsgebäude: 200 Euro pro Gerät und Raum (max. 1.000 Euro pro Wohneinheit)

progres.nrw: Förderung von Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt: Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen
    • in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage oder
    • in Verbindung mit der Installation einer neuen Wärmepumpe, die mit zertifizierten Ökostrom betrieben werden muss
  • Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg
  • Fördergeber: Land NRW
  • Förderhöhe: Die Förderung erfolgt als Festbetrag.
    • 100 Euro je Einzelgerät, maximal 5.000 Euro je Gebäude und Standort

progres.nrw: Förderung von Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt: Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
    • Förderfähig sind die für die Verbindung einer geothermischen Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage erforderlichen Komponenten.
    • Eines der beiden Geräte muss neu installiert werden und das jeweils andere seit mindestens zwei Jahren am Standort betrieben werden.
    • Die Wärmepumpe muss Erdwärme, Wasser oder Abwärme als Wärmequelle nutzen
  • Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg
  • Fördergeber: Land NRW
  • Förderhöhe: Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
    • maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
      maximale Förderung 750 Euro je Gebäude und Standort

progres.nrw: Förderung von Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt: Förderung von Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie (Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einer neu errichteten oder bereits installierten thermischen Solaranlage oder einer neu errichteten Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von mindestens vier Kilowatt-Peak).
  • Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg
  • Fördergeber: Land NRW
  • Förderhöhe: Die Förderung erfolgt als Festbetrag.
    • Pelletkessel mit Brennwerttechnik: 2.000 Euro
    • Pelletkessel mit Heizwerttechnik: 1.750 Euro
    • Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel: 1.000 Euro
    • Wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen: 750 Euro

progres.nrw: Förderung von Thermischen Solaranlagen für die Gebäudeversorgung 

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderinhalt: Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
  • Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg
  • Fördergeber: Land NRW
  • Förderhöhe: Die Förderung erfolgt als Festbetrag
  • 90 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche

Links:

Energiesysteme für klimagerechte Gebäude | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)

Weitere Förderprogramme sind über das Förder.Navi von NRW.Energy4Climate zu finden. Es bietet Informationen zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen des Landes NRW und des Bundes für Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Anwendung erneuerbarer Energien. Das Förder.Navi finden Sie unter dem folgenden Link: https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi

Kontakt

Beratungsbüro (im Stadtwerkehaus)

E-Mail: gebaeude@klimaagentur-hamm.de

Tel: 02381 / 274 3981

Beratungszeiten:
Dienstags: 8 bis 13 Uhr
Donnerstags: 13 bis 18 Uhr (ab 16 Uhr nur telefonische Beratung)

Adresse:
Stadtwerke Hamm
Beratungsbüro im Service-Center
Südring 1
59065 Hamm