Mitte 2022 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seit seinem Bestehen wiederholt novelliert. Lagen die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen im Jahr 2000 noch bei 50 Cent pro Kilowattstunde, so liegen sie heute bei kleineren Anlagen trotz einer Erhöhung bei 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Seit Ende Juli 2022 neu hinzugekommen ist ein eigener erhöhter Einspeisetarif für Volleinspeiseanlagen. Gleichzeitig sind die Anschaffungskosten von Solarstromanlagen im gleichen Zeitraum um rund 80 Prozent gesunken, auch wenn die Preise seit 2021 als Folge weltweiter Krisen deutlich angestiegen sind. Lautete bis vor einigen Jahren noch Südausrichtung und Volleinspeisung das Erfolgsrezept für eine wirtschaftliche Betriebsweise, so werden heutzutage ein möglichst hoher Eigenverbrauch, gerne auch auf Ost-West-Dächern, optional mit Batteriespeichern und Elektroauto empfohlen. Und auch die Frage, was ein Anlagenbetreiber nach spätestens 21 Jahren nach Ablauf der EEG-Vergütung mit seiner Anlage machen kann, ist inzwischen weitgehend geklärt. Während seines Vortrags wird Rüdiger Brechler, selbst aktives Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS e.V.), auf diese und viele weitere Aspekte eingehen.
Eine Veranstaltung der VHS Hamm
Veranstaltungsleitung: Rüdiger Brechler